Seehofer will europäisches Asylsystem neu aufstellen

von Redaktion

Bundesinnenminister fordert einheitliche Sozialleistungen und verbindliche Prüfung von Anträgen an Außengrenzen

Berlin – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will Pläne für eine grundsätzliche Reform des europäischen Asylsystems vorantreiben. „Die Migrationspolitik ist das zentrale innenpolitische Thema der Europäischen Union. Wir brauchen einen Neuanfang für die Migrationspolitik in Europa“, erklärte der CSU-Politiker am Sonntag. Laut einem Eckpunktepapier, über das zuerst die „Welt am Sonntag“ berichtete, schlägt sein Ministerium die Gründung einer EU-Asylagentur vor, die Vorprüfungen von Asylanträgen an den EU-Außengrenzen vornehmen soll.

„Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Anträge sollten unmittelbar an der Außengrenze abgelehnt werden. In diesen Fällen darf keine Einreise in die EU erfolgen.“ Die Vorprüfung sei binnen weniger Wochen durchzuführen. Notfalls sei durch „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ sicherzustellen, dass sich Einreisewillige dem entzögen. In Fällen, in denen keine direkte Ablehnung des Antrags erfolgt, soll die geplante EU-Asylagentur den Mitgliedsstaat bestimmen, der für das weitere Asylverfahren zuständig ist und abschließend entscheidet.

Um eine Akzeptanz des neuen Systems zu erreichen, soll der oberste Grundsatz sein, dass die Belastungen zwischen allen Mitgliedsstaaten relativ gesehen gleich aufgeteilt werden. Dabei sollen Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft berücksichtigt werden („fair share“).

In dem als Verschlusssache deklarierten Papier, das am Sonntag auch der Deutschen Presseagentur vorlag, heißt es zudem: „Auch muss die unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas wirksam verhindert werden.“ Es könne nicht sein, dass innerhalb der EU die Zuständigkeit für ein Asylverfahren mehrfach geprüft werde oder gar durch Verstreichen von Fristen wechsele. Parallele Asylverfahren in mehreren Mitgliedstaaten dürfe es nicht mehr geben. Anträge – auch Zweit- und Folgeanträge – in einem unzuständigen Mitgliedsstaat müssten „unbürokratisch als offenkundig unzulässig abgelehnt werden“.

Sozialleistungen sollen dem Vorschlag zufolge nur noch im zuständigen EU-Mitgliedsland ausgezahlt werden. Sie sollten, soweit möglich, EU-weit finanziert sein, aber „indexiert“ ausgezahlt werden – also an die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten angepasst. Ziel sei eine „relative Gleichheit“ der Sozialleistungen in der Europäischen Union.

Werde eine Person aufgegriffen, die keine Vorprüfung an der Außengrenze durchlaufen habe und nicht registriert sei, dürfe sie aus ihrer illegalen Einreise keinen Vorteil ziehen. „In solchen Aufgriffsfällen ist deshalb vor Ort unverzüglich ein beschleunigtes Verfahren mit dem Prüfungsumfang einer Vorprüfung durchzuführen.“ Wie an der EU-Außengrenze werde entweder zurückgewiesen oder zurückgeführt oder aber der zuständige Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens bestimmt.

Laut Mitteilung seines Ministeriums habe Seehofer beim G6-Treffen im Oktober in München den Innenministern von Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen seine Überlegungen für einen Ersatz des Dublin-Systems vorgestellt und von allen viel Zustimmung erfahren. Im Rahmen des Treffens hatte Seehofer auch eine Stärkung der EU-Grenzschutzagentur Frontex gefordert. Diese Forderung findet sich nun ebenfalls in dem Papier wieder.  dpa

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