Recht auf Vergessenwerden
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Straftätern
Karlsruhe – Täter können auch bei schweren Straftaten grundsätzlich ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet beanspruchen. Presseverlage können dazu verpflichtet sein, die zeitlich unbegrenzte Verbreitung von in Onlinearchiven gespeicherten Artikeln mitsamt der konkreten Namensnennung des Straftä