WIE ICH ES SEHE

Die betriebliche Weihnachtsfeier – muss ich da hin?

von Redaktion

In diesen Tagen vor der Weihnachtspause möchte jeder seine Arbeit schon etwas langsamer angehen lassen. Bevor es mit der Entspannung aber so richtig losgehen kann, ist noch die fast überall übliche, betriebliche Weihnachtsfeier zu bestehen.

Sie hat den Sinn, uns alle endlich einmal wieder etwas näher zusammenzubringen mit Gesprächen dazu, die ins Private gehen dürfen. Vorsicht aber vor dem Flurfunk am nächsten Tag, wenn vielleicht eine Mitarbeiterin ein „gesteigertes Interesse“ an einem Kollegen hat oder andersherum. So ein Betrieb ist ja wie ein Dorf, in dem nichts verborgen bleibt.

In Deutschland finden sich auch zur schönen und doch eigentlich nur vergnüglichen Institution der betrieblichen Feier jede Menge gesetzlicher Vorschriften mit Gerichtsurteilen dazu. Und ja, die Teilnahme an der Weihnachtsfeier ist freiwillig, auch wenn diese zur Arbeitszeit stattfindet. Wer zur Arbeitszeit daran nicht teilnehmen will, darf aber nicht einfach nach Hause gehen. Er muss normale Büroarbeit verrichten, was nicht immer leicht sein dürfte, wenn im Nebenraum Weihnachtslieder gesungen werden. Und dazu kann jemand, der die Teilnahme verweigert, schnell als „Eigenbrötler“ abgestempelt werden. Auch hier ist es eben einfach besser, mit den Wölfen zu heulen.

Besonders die Chefs haben auf der Feier den schmalen Grat zu gehen zwischen platter Anbiederung und dem Ruf, ein stimmungstötender Langweiler zu sein. Und Chefs, die meinen, auf der Feier reden zu müssen, kann man nur empfehlen, das kurz und bündig zu tun. Zwei Sätze genügen, etwa wie: „Sie waren alle großartig in diesem Jahr – viel Glück für das Kommende!“ Ausführliche rhetorische Kunststücke sollte man jedenfalls besser für die erste Betriebsversammlung des kommenden Jahres bereithalten. Schön, wenn auf Weihnachtsfeiern auch getanzt wird. Das können dann richtig „heiße Partys“ werden. Vorsicht aber mit Äußerungen bei der Nachbetrachtung. Das Arbeitsgericht Bocholt hat schon im Jahr 1990 einer Angestellten ein beachtliches Schmerzensgeld zugesprochen. Deren Chef hatte am nächsten Tag erklärt, diese Dame habe „wie eine Dirne getanzt“. Die Frau siegte zu Recht vor dem Arbeitsgericht, denn schließlich hatte sie lediglich mit einem Kollegen Lambada getanzt.

Schlimmer als zu viel Ausgelassenheit ist es aber, wenn sich auf solchen Feiern gähnende Langeweile breitmacht. Wenn laute Musik ertönt, hat das immerhin den Vorteil, dass niemand den anderen verstehen kann. Es ist dann auch nicht mehr peinlich, wenn man den Namen des Kollegen oder der Kollegin aus der anderen Abteilung vergessen hat. Aber gerade älteren Kollegen und Kolleginnen verschlägt der Lärm die Sprache. Im Geheimen wünschen sie sich nach Hause zu einem schönen Buch oder einem Film aus der neuesten Netflix-Serie.

Die Feiern bleiben trotz allem ein Höhepunkt des Jahres, schon weil nach ihnen bald die schönen Weihnachtstage kommen. Der Kalender mit vielen Brückentagen meint es dazu sehr gut in diesem Jahr mit allen Werktätigen.

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VON DIRK IPPEN

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