IN KÜRZE

Zwangshaft für Politiker vom Tisch

von Redaktion

Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Betätigungsverbot für die islamistische Hisbollah zu erlassen. Ein entsprechender Antrag wurde in Berlin mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von AfD, Linke und Grünen beschlossen. Die Forderung wird mit der besonderen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels begründet. Die 1982 im Libanon gegründete schiitische Hisbollah („Partei Gottes“) wird für zahlreiche Anschläge gegen Israel verantwortlich gemacht. In Deutschland ist wie in den meisten anderen EU-Staaten nur der militärische Arm verboten, der politische Arm dagegen erlaubt.

Russland und die Ukraine haben eine Grundsatzeinigung über einen neuen Gastransit-Vertrag erzielt. Das sagte EU-Kommissionsvizepräsident Maros Sefcovic gestern Abend in Berlin nach stundenlangen Verhandlungen zwischen beiden Ländern unter Vermittlung der EU und Deutschlands. Es seien noch Details offen, die in den nächsten Tagen verhandelt werden sollen. Dann solle der Vertrag auch unterzeichnet werden.

Im überfüllten Registrierlager Vathy auf der griechischen Insel Samos hat die Polizei massiv Tränengas eingesetzt, um randalierende Migranten auseinanderzutreiben. Die überwiegend aus afrikanischen Staaten stammenden Menschen, mehrheitlich junge Männer, hatten zuvor die Beamten mit Steinen beworfen und Toiletten beschädigt. Eine in der Nähe des Camps liegende Schule musste wegen der Tränengasschwaden evakuiert werden. Die Lage beruhigte sich bis zum Abend wieder.

Die von der Deutschen Umwelthilfe geforderte Zwangshaft gegen bayerische Amtsträger wie Ministerpräsident Markus Söder wegen nicht verhängter Diesel-Fahrverbote wird es wohl nicht geben. Zwar muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darüber noch entscheiden. Doch nach einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann die Haft nur dann verhängt werden, wenn es im nationalen Recht eine Rechtsgrundlage dafür gibt und wenn die Haft verhältnismäßig ist. Eine Sprecherin sagte, der Gerichtshof sei schon in seiner Vorlage an den EuGH davon ausgegangen, „dass es eine derartige Rechtsgrundlage nicht gibt“.

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