Berlin – Bei seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat endgültig den Weg für das Klimapaket frei gemacht. Auch anderes stand zur Abstimmung:
Klima: Die Länder billigten den im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss. Damit kann ab Januar die Mehrwertsteuer bei Bahntickets im Fernverkehr gesenkt werden. Zugleich bekommen die Länder als Ausgleich für Steuerausfälle mehr Geld vom Bund. In Kraft treten kann nun Anfang 2020 auch ein Steuerbonus bei der energetischen Gebäudesanierung. Die erzielte Einigung sieht auch einen höheren Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021 vor. Dafür soll im kommenden Jahr das entsprechende Gesetz geändert werden.
Masern-Impfpflicht: Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt ab März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind.
Waffenrecht: Künftig müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Das soll Extremisten den Zugriff auf Waffen erschweren. Außerdem wird das Waffenregister ausgebaut, um die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.
Wiederholungsrezept: Patienten, die immer wieder die gleichen Medikamente brauchen, müssen sich künftig seltener ein Rezept vom Arzt holen. Sie sollen Wiederholungsrezepte für drei Mal Arzneien bekommen.
Betriebsrenten: Die Länderkammer billigte ein Gesetz, durch das Betriebsrentner weniger Geld an die Krankenkasse zahlen müssen. Es soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen nur für den Teil der Betriebsrente an, der über 159,25 Euro im Monat liegt.
Führerscheine: Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig kleine Motorräder fahren – nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen Verordnung für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein.
Meisterpflicht: Die Länderkammer erhob keine Bedenken gegen die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen. Die Änderungen sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Die Meisterpflicht wird dann für zwölf Gewerke wieder eingeführt. Darunter sind: Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker und Orgelbauer, dazu Drechsler, Holzspielzeugmacher, Böttcher und Raumausstatter.
Haftentschädigung: Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass zu Unrecht Inhaftierte eine höhere Entschädigung bekommen. Pro Hafttag sollen sie 75 statt bisher 25 Euro erhalten – einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen die Länder einbringen. Anspruch auf Haftentschädigung hat zum Beispiel, wer ohne spätere Verurteilung in Untersuchungshaft saß.