Das Datum
23.12.1991– Mit der Übergabe entsprechender Dokumente erkennt die Bundesrepublik als erstes EU-Land die Republiken Kroatien und Slowenien formell als unabhängige Staaten an.
23.12.1991– Mit der Übergabe entsprechender Dokumente erkennt die Bundesrepublik als erstes EU-Land die Republiken Kroatien und Slowenien formell als unabhängige Staaten an.
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