23.12.1991– Mit der Übergabe entsprechender Dokumente erkennt die Bundesrepublik als erstes EU-Land die Republiken Kroatien und Slowenien formell als unabhängige Staaten an.
23.12.1991– Mit der Übergabe entsprechender Dokumente erkennt die Bundesrepublik als erstes EU-Land die Republiken Kroatien und Slowenien formell als unabhängige Staaten an.