Berlin – Im jahrelangen Ringen um eine Wahlrechtsreform gibt es einen neuen Vorschlag aus den Reihen der Union. Das von 24 Abgeordneten unterstützte Konzept würde die Zahl der Bundestagsmitglieder auf 598 festschreiben und dazu insbesondere den Erststimmen mehr Gewicht verleihen, mit denen die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt werden. Oppositionspolitiker reagieren empört – die Rede ist von Verfassungsbruch und „legalem Putsch“.
Im Bundestag sitzen derzeit 709 Abgeordnete, weit mehr als die gesetzlich vorgesehenen 598. Staatsrechtler fürchten, dass es nach der nächsten Bundestagswahl sogar mehr als 800 sein könnten. Mehrere halbherzige Versuche, das Recht zu reformieren, blieben erfolglos.
Grund für den übergroßen Bundestag sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate.
Mit dem Konzept aus der Union würden diese Mechanismen wegfallen. Die 24 Abgeordneten um den CDU-Politiker Axel Fischer schlagen in einem Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) vor, 299 Bundestagssitze an die Abgeordneten zu vergeben, die in den 299 Wahlkreisen die Direktmandate gewinnen. Die Verteilung der weiteren 299 Mandate auf die Parteien soll „über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt werden“. Das Konzept würde denjenigen Parteien einen großen Vorteil bringen, die viele Direktmandate erringen – das sind vor allem CDU und CSU. afp