Berlin – Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine herbe Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies gestern eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung von knapp 270 000 Euro ab. Es ging um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Nach Auffassung des Gerichts war das eine illegale Parteispende. Meuthen hätte sich vergewissern müssen, wer als Geldgeber dahintersteckt.
Meuthen berief sich auf seine damalige Unerfahrenheit. Im Landtagswahlkampf habe es „keine professionelle Organisation“ gegeben. Auf die Frage, ob ihm die von der Goal AG erstellten großen Plakate, die Flyer und Anzeigen nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“
Der Geschäftsführer der Goal AG, Alexander Segert, sei für ihn ein guter Bekannter gewesen, sagte Meuthen. Er habe sich damals gedacht: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.“ Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht. Die Goal AG hatte 2016 Werbeaktionen für den Meuthen im Wert von 89 800 Euro organisiert.
Auch beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus NRW geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter. Bei AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel ist der Fall anders gelagert. Hier droht eine Strafe von 396 000 Euro. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen 132 000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. In Meuthens Fall geht die Partei wahrscheinlich in Berufung.