Karlsruhe – Für den Bundesnachrichtendienst (BND) geht es vor dem Bundesverfassungsgericht um die Grundlage seiner Abhörpraxis im Ausland – für die klagenden Journalisten und Organisationen um eine aus ihrer Sicht grundrechtswidrige „weltweite Massenüberwachung“ im Internet. In einer mündlichen Verhandlung wird sich das Gericht in Karlsruhe heute und morgen mit dem 2017 in Kraft getretenen BND-Gesetz befassen. Die Verfassungsrichter des Ersten Senats müssen prüfen, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Ausland hat.
Gegen die im BND-Gesetz geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland klagen die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie machen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend.
Hintergrund sind 2017 in Kraft getretene Neuregelungen im BND-Gesetz. Sie waren eine Konsequenz aus den Enthüllungen über die umstrittene Zusammenarbeit des Auslandsgeheimdiensts mit dem US-Geheimdienst NSA. „Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, kritisiert der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. De facto gelte das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Es werde deshalb dringend ein „zeitgemäßer Schutz“ davor gebraucht, „dass ein Geheimdienst den weltweiten Internetverkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann“.