Ein bewusstes Ja des Spenders

von Redaktion

BERND KREUELS

Jeder, der in Not gerät – und wem steht das Wasser nicht mal in der ein oder anderen Weise bis zum Halse? –, wünscht sich nichts sehnlicher als das Angebot von Solidarität. Gerne nimmt man sie an, die freiwillige Bereitschaft des Gebers vorausgesetzt. Eine solche Hilfe kann in Worten voller Empathie oder buchstäblich der Rettung vorm Ertrinken bestehen. Besonders selbstlos ist es, einem unbekannten Leidenden das Leben zu retten, indem man Leber oder Lunge spendet.

Für eine so extrem intime Entscheidung muss natürlich ein bewusstes Ja des Spenders vorliegen. Weitestmögliche Selbstbestimmung ist schließlich ein Menschenrecht. So will jeder gefragt werden, wenn es im Internet bloß um die Freigabe privater Fotodateien vom letzten Strandurlaub geht. Und beim Schnitzelessen möchte sich ebenfalls keiner – wie jüngst geschehen – von Politikern etwas diktieren lassen. Um wie viel mehr gilt das für die Weitergabe des noch warmen Herzens oder der Nieren nach dem (Hirn-)Tod?

Das Prinzip „Schweigen bedeutet Zustimmung“ mag bei Stammtischdiskussionen Usus sein, hier reicht es nicht aus. Moralisches Handeln ist löblich und das Fehlen von dringend benötigten Spenderorganen oft dramatisch. Trotzdem darf Vater Staat nie selbstherrlich und übergriffig vorschreiben, dass ausdrücklich widersprechen muss, wer sich zur Spende nicht entscheiden kann. Das wäre legitim, wenn man am Lebensende vor allem als Ersatzteillager für andere angesehen würde. Das kann aber niemand ernsthaft wollen.

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