Berlin – Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für vormalige Geringverdiener könnte sich weiter verzögern. Aus der Union kommt massive Kritik an der Entwurfsvorlage, die das zuständige Bundesarbeitsministerium an die anderen Ressorts verschickt hat. Die Union pocht auf eine Vermögensprüfung, außerdem sei die Finanzierung noch unklar. Die Vorlage müsse „noch deutlich verändert werden“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, unserer Redaktion. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll erhebliche Bedenken angemeldet haben.
Bereits im Mai 2019 hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen ersten Gesetzentwurf zur Grundrente präsentiert. Bei der Union fiel die Vorlage jedoch glatt durch, weil Heil entgegen dem Koalitionsvertrag auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet hatte. Auf diese Weise hätten etwa drei Millionen Rentner von höheren Bezügen profitieren können.
Nun hat Heil seinen Entwurf erstellt. Er soll 1,4 Millionen Rentnern zugutekommen. Der Vorlage zufolge genügen schon 33 Beitragsjahre, um einen Zuschlag auf die Minirente zu erhalten. Der Zuschlag erreicht erst bei 35 Beitragsjahren den vollen Betrag. Dabei dürfen die monatlichen Einkünfte aber nicht über 1250 Euro (Verheiratete 1950 Euro) liegen. Von Einkommen über dieser Grenze sollen 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Auch dieser Passus ist strittig. STEFAN VETTER