Vor der anstehenden Wahl Bodo Ramelows (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten gibt es Streit über die Auslegung der Landesverfassung. Thüringens CDU-Landespartei- und Fraktionschef Mike Mohring forderte eine Verschiebung der Wahl, um vorher Klarheit zu bekommen. Nach bisherigen Plänen soll Ramelow am 5. oder 6. Februar gewählt werden. Laut Thüringer Landesverfassung wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Stimmen im Landtag gewählt. Scheitert der Kandidat in den ersten beiden Wahldurchgängen, „so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält“, heißt es. Nach einem Gutachten des Düsseldorfer Jura-Professors Martin Morlok kommt es im dritten Wahlgang nur auf die höchste Zahl an Ja-Stimmen an. Dagegen vertrat der Ex-Direktor des Deutschen Bundestages, Wolfgang Zeh, die Auffassung, dass zwingend mehr Ja- als Nein-Stimmen notwendig sind.
Der Hauptverdächtige im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte möglicherweise engere Verbindungen zur AfD als bisher bekannt. Nach Recherchen des NDR soll der Rechtsextremist Stephan E. die AfD im hessischen Landtagswahlkampf 2018 unterstützt haben. Er soll Wahlplakate aufgehängt und mehrere Treffen der Partei in Nordhessen besucht haben. Bisher waren eine Spende an die Partei und die Teilnahme an einer AfD-Demo bekannt.
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich für die Einführung eines EU-weit verpflichtenden Meldesystems für Hunde und Katzen ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten nahezu einstimmig für einen Text, der darauf abzielt, den illegalen Handel mit Haustieren einzudämmen. Helfen sollen dabei auch strengere Regeln für Züchter, Händler und Tierärzte. Zudem sollen Menschen ermutigt werden, Tiere aus Tierheimen aufzunehmen, anstatt sie zu kaufen. Vor allem der Handel mit Tieren im Internet sei ein Problem.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. In 6 von 22 Fällen sei anders als in einem Beschluss vom September eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam sie in diesen Fällen Recht.