München/Berlin – Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang. In deutlichen Worten bügelt die Rentenversicherung den Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente ab. Die zuständige Behörde, die sich sonst zurückhaltend zu politischen Entscheidungen äußert, hat massive inhaltliche, verfassungsrechtliche und finanzielle Bedenken.
Das „Handelsblatt“ berichtet über die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes, die die Rentenversicherung an Heils Ministerium geschickt hat. Darin bezeichnet die Behörde das Vorhaben demnach als eine „noch nie dagewesene Zäsur“, deren Umsetzung die Rentenversicherung „außerordentlich stark belasten“ werde. Die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen sei „zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig“, zitiert die Zeitung weiter aus dem 16-seitigen Dokument.
Die Verwaltungskosten im Einführungsjahr würden demnach „voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“. Dazu komme, dass der für die Einkommensprüfung geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern sich bis 2021 nicht aufbauen lasse. Und für den notwendigen Stellenaufbau wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes gebe es kurzfristig kein Personal. Kurzum: Das Inkrafttreten des Gesetzes müsste verschoben werden.
Schon im November hatte die Rentenversicherung Bedenken geäußert, ob der Zeitplan für das Vorhaben machbar ist. Denn zu prüfen, wer Anspruch auf Grundrente hat, ist kompliziert. Schon die Zahl der Fälle mache es nötig, dass die Prüfung automatisch läuft, betonte die Rentenversicherung damals. Wenn die technische Umsetzung aber nicht rechtzeitig funktioniert, müsste die Rentenversicherung selbst ran. Im November hieß es, man gehe in diesem Fall von einem Mehrbedarf von mehreren tausend zusätzlichen Stellen aus.
Darüber, dass sich das Sozialministerium bei seinen Mehrausgaben-Berechnungen (1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr) im Gesetzentwurf auf Daten der gesetzlichen Rentenversicherung berufe, zeigt sich die Behörde überrascht. „Ob die im Referentenentwurf angegebenen Mehrausgaben für die Grundrente plausibel sind, lässt sich von der Deutschen Rentenversicherung nicht überprüfen“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Papier.
Heils Entwurf sieht vor, dass Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können, einen Zuschlag auf die Rente erhalten. „Grundrentenzeiten“ sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. In der Union gibt es Vorbehalte. hor