Berlin – Die Bundesländer haben sich nach langen Verhandlungen im Grundsatz auf eine weitgehende Reform des deutschen Glücksspielmarktes geeinigt. Bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos werden erlaubt, wie aus dem Entwurf für einen neuen Staatsvertrag hervorgeht. Geplant sind aber strenge Regeln zum Spielerschutz. Vorgesehen ist auch eine neue zentrale Glücksspielbehörde der Länder.
Der alte Glücksspiel-Staatsvertrag läuft im Sommer 2021 aus. Seit Jahren gibt es massive Veränderungen im milliardenschweren Markt. Staatliche Lotterien verloren Erträge, nicht regulierte Glücksspiele im Netz boomten. Das sind Angebote, die nicht über eine deutsche Konzession, wohl aber über eine aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen. Nach deutschem Recht sind sie illegal. Ein Großteil dieser Angebote wird allerdings faktisch weitgehend geduldet.
Erlauben oder nicht? Das war unter den Ländern lange umstritten. Unter Federführung der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei wurde nun ein Durchbruch erzielt. Die Ministerpräsidenten sollen dem neuen Staatsvertrag Anfang März grundsätzlich zustimmen. Er muss dann noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden. Zu den Kernpunkten der Einigung zählt, dass Online-Casinos, Online-Poker und Online-Automatenspiel künftig erlaubt sind – aber unter Auflagen. Sportwetten im Internet sollen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich ausgeweitet werden. Der Jugend- und Spielerschutz soll gewährleistet, das Entstehen von Wettsucht verhindert werden.
Für Glücksspiele im Internet sollen zum Schutz der Spieler vor finanziellen Folgen von Spielsucht die Einzahlungen limitiert werden, und zwar auf 1000 Euro pro Monat. Mit möglichen Gewinnen soll aber ohne Anrechnung auf das Limit gespielt werden können. In einer Sperrdatei bei der Aufsichtsbehörde sollen künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden.
Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen müssen ein „automatisiertes System“ zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern einsetzen. Anbieter müssen alle Spieldaten für die Aufsichtsbehörde zu Kontrollzwecken abrufbar halten – die Behörde soll so prüfen, ob Spielverläufe zu Lasten von Spielern manipuliert oder Regulierungsvorgaben verletzt wurden.
Bei Sportwetten sollen laut Entwurf Ereigniswetten zugelassen werden – angesichts von Manipulationsgefahren soll es aber Einschränkungen bei Live-Wetten geben. Zudem soll es für Live-Sportwetten im Rundfunk und im Internet zwischen 6 und 21 Uhr ein Werbeverbot geben.
Der Deutsche Sportwettenverband klagt über die „sehr enge Zulässigkeit“ von Live-Wetten ausschließlich auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor bei Sportarten mit geringer Toranzahl wie Fußball. Relevante Live-Wettmärkte wie Tennis oder Handball könnten nicht mehr angeboten werden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), begrüßt hingegen vor allem die Einigung über rechtliche Rahmenbedingungen beim Online-Glücksspiel. Bisher gebe es eine unsichere Grauzone. „Immer mehr Menschen haben im Netz bei Anbietern gespielt, die dafür weder eine Lizenz hatten, noch klare Regeln befolgten.“ Es werde nun sehr wichtig sein, die neuen Regeln wie Spielersperren und Spielerkonten konsequent durchzusetzen.