Skepsis bei Gesichtserkennung

von Redaktion

Innenminister Seehofer zieht umstrittene Technologie aus Bundespolizeigesetz vorerst zurück

Berlin – Eine Kehrtwende, darauf legt ein Sprecher des Bundesinnenministers ausdrücklich Wert, sei dies nicht. Aber dass dieser Schritt Aufmerksamkeit erregt, das ist schon allen Beteiligten klar. Vorerst jedenfalls verzichtet Horst Seehofer (CSU) auf das Vorhaben, an sicherheitsrelevanten Orten eine Software zur automatischen Gesichtserkennung zuzulassen. Im Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ministerien ging, ist davon nicht mehr die Rede.

In einer älteren Fassung hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit biometrischen Daten abgleichen“, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind“. Dieser Passus zum Datenabgleich wurde nun gestrichen.

Seehofer begründete dies mit bestehenden Unklarheiten. „Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich“, sagte er am Freitag am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. „Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen.“

Grundsätzlich habe aber „kein Umdenken des Ministers stattgefunden“, versicherte Seehofers Sprecher. Das Innenministerium sei weiter der Ansicht, dass die Gesichtserkennung einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Bundespolizei leiste. Es gebe aber noch juristische Fragen sowie Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), will am Einsatz der Gesichtserkennung festhalten. Schließlich gehe es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um „die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“. Die Bundespolizei wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. „Wir können das nicht kommentieren“, sagte eine Sprecherin.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. So stieß Seehofers Entscheidung, den umstrittenen Passus zu streichen, auch bei der SPD-Fraktion im Bundestag auf Zustimmung. Die zuvor geplante Regelung hätte rechtlich Tür und Tor zum Einstieg in den Überwachungsstaat geöffnet, sagte die innenpolitische Sprecherin Ute Vogt.

Die Grünen wollen derartige Maßnahmen sogar gesetzlich verbieten. „Die Technik stellt die relative Anonymität öffentlicher Räume grundsätzlich infrage“, warnte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae ergänzte: „Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Vielmehr würden die Bürgerrechte so weiter unverhältnismäßig eingeschränkt.“

Artikel 11 von 11