28.1.1972 – Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder beschließen „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen“ („Radikalenerlass“). Wer bei einer Überprüfung als verfassungsfeindlich eingestuft wurde, durfte nicht oder nicht mehr im Staatsdienst arbeiten.