Indymedia-Verbot bleibt

von Redaktion

Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

Leipzig – Das Verbot der linksextremen Internetplattform „linksunten.indymedia“ bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage gegen das Verbot am Mittwoch ab. Nach seiner Auffassung handelte es sich bei „linksunten.indymedia“ um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Die betreffenden Personen hätten sich zusammengeschlossen, um über die Plattform eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Gegen das Verbot könne daher nur ein Verein vorgehen, nicht aber einzelne Kläger. Zu den Gründen für das Verbot durch das Innenministerium 2017 nahmen die Richter inhaltlich keine Stellung. Die Anwälte der Kläger kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Das Verbot von „linksunten.indymedia“ hatte im August 2017 der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgesprochen. Die Website galt als die einflussreichste Plattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland. Sie werde seit Jahren genutzt, „um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen“, sagte de Maizière damals.

Die Verbotsentscheidung fiel wenige Wochen nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg. Im Vorfeld des Gipfels sei auf „linksunten.indymedia“ zu gewaltsamen Aktionen aufgerufen worden, sagte der damalige Bundesinnenminister. Das Verbot war auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgt. Die Kläger – Mitglieder des damals verbotenen Vereins – hatten angeführt, dass das Vereinsgesetz nicht zum Verbot eines Nachrichtenportals instrumentalisiert werden dürfe.

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