Das Datum
6.2.1875 – Der Deutsche Reichstag beschließt das „Reichspersonenstandsgesetz“. Es verpflichtet ab dem 1. Januar 1876 im gesamten Deutschen Reich, Ehen vor einem Standesbeamten zu schließen und sieht auch Ehescheidungen vor.
6.2.1875 – Der Deutsche Reichstag beschließt das „Reichspersonenstandsgesetz“. Es verpflichtet ab dem 1. Januar 1876 im gesamten Deutschen Reich, Ehen vor einem Standesbeamten zu schließen und sieht auch Ehescheidungen vor.
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