6.2.1875 – Der Deutsche Reichstag beschließt das „Reichspersonenstandsgesetz“. Es verpflichtet ab dem 1. Januar 1876 im gesamten Deutschen Reich, Ehen vor einem Standesbeamten zu schließen und sieht auch Ehescheidungen vor.
6.2.1875 – Der Deutsche Reichstag beschließt das „Reichspersonenstandsgesetz“. Es verpflichtet ab dem 1. Januar 1876 im gesamten Deutschen Reich, Ehen vor einem Standesbeamten zu schließen und sieht auch Ehescheidungen vor.