Berlin – Eine Gruppe von mehr als 50 Unionsabgeordneten will Schwung in die festgefahrene Debatte zur Verkleinerung des Bundestags bringen. In einem Antrag plädieren sie dafür, das momentan 709 Sitze große Parlament dauerhaft auf 598 Mandate zu verkleinern. Es wird erwartet, dass sich die CDU/CSU-Fraktion bereits in ihrer Sitzung am 11. Februar mit dem Antrag befasst.
„Künftig sollen daher 299 Abgeordnete direkt über die Erststimme nach Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen gewählt werden. Die anderen 299 Abgeordneten sollen über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt werden“, heißt es in dem Papier der Gruppe um den Karlsruher CDU-Abgeordneten und Chef des Rechnungsprüfungsausschusses Axel Fischer.
Beim Mehrheitswahlrecht ist die Mehrheit der für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen für den Einzug in den Bundestag ausschlaggebend. Beim Verhältniswahlrecht erfolgt die Vergabe der Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen. Bisher werden Erst- und Zweitstimmenergebnis durch Überhang- und Ausgleichsmandate verrechnet. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese als Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate.