Stuttgart/München – Rechtlich geht es um ein Zwangsgeld von 500 Euro – politisch um die Frage, wie Deutschland mit Kleidungsvorschriften aus Teilen des Islam vorgeht. Am Fall einer Hamburger Schülerin (16) entzündet sich eine bundesweite Debatte darüber, ob Mädchen und junge Frauen mit Gesichtsschleier, der nur die Augen frei lässt („Nikab“), Bildungseinrichtungen nutzen dürfen.
Die Familie der Berufsschülerin erstritt sich dieses Recht vor dem Oberverwaltungsgericht und muss das angedrohte Zwangsgeld nicht zahlen. Das Land Hamburg reagiert nun mit der Ankündigung, sein Schulgesetz zu ändern und ein Verhüllungsverbot an Schulen einzuführen. Pläne dafür gibt es auch in Schleswig-Holstein. Weitere Länder ziehen nach.
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) sagt: „Ich will, dass alle Schüler ihr Gesicht zeigen und wenn die Urteile sagen, dass wir dazu das Gesetz ändern müssen, dann werden wir das jetzt schnell tun.“ Es gehe nicht, dass jemand im Unterricht sitze und keiner wisse, wer hinter der Maske sei.
Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) kündigte ebenfalls eine Änderung des Landesschulgesetzes an. Rückendeckung bekam sie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Auch wenn es nur sehr wenige Fälle gebe, sei es sinnvoll, das rechtlich zu regeln, sagte der Grüne.
Andere Länder reagieren achselzuckend. Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sagt, Burka und Nikab hätten an Universitäten und Schulen nichts zu suchen. Man müsse aber aufpassen, Einzelfälle nicht aufzubauschen. Auch Sachsen und Thüringen sehen keinen Regelungsbedarf.
Für politischen Streit innerhalb der Grünen sorgte ein Fall in Schleswig-Holstein. Die Kieler Universität hatte einer muslimischen Studentin die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie trat trotzdem immer wieder verschleiert auf. Die Hochschule bat das Land, eine Rechtsgrundlage für ein Verbot zu schaffen. Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP sprach sich dafür aus, die Grünen-Fraktion stoppte das aber mit einem Veto. Argument der Grünen: Eine „weltoffene und rechtsstaatliche Gesellschaft“ erlaube „religiöse Symbole“.
Parteiintern sorgte das für energischen Widerspruch. So sagte der frühere Parteichef Cem Özdemir: „Auch wenn es nur um einen Fall geht, sind Burka oder Nikab etwas ganz anderes als etwa ein Kopftuch.“ Bei der Vollverschleierung gehe es darum, „die Frau als Mensch im öffentlichen Raum unsichtbar zu machen“. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank warnte: „Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole.“
In Bayern ist das Vollschleier-Verbot längst Gesetz. Im einschlägigen Passus heißt es: „Sie dürfen insbesondere in der Schule und bei Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, schulbedingte Gründe erfordern dies.“ Lehrer und Schüler müssten sich in der Schule „ins Gesicht schauen können“, sagt Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler).
„Burka und Nikab passen nicht an unsere Schulen“, sagt auch CSU-Generalsekretär Markus Blume. Die anderen Länder folgten nun dem Vorbild Bayerns. Blume kritisierte gegenüber unserer Zeitung die Differenzen bei den Grünen: „Dass die Grünen in Schleswig-Holstein Vollverschleierung an Hochschulen weiter erlauben wollen, passt nicht zum freiheitlichen Menschenbild in einer offenen Gesellschaft.“
Einen noch härteren Kurs schlägt das schwarz-grün regierte Österreich ein. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) will das Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr ausweiten, also bis zum Erreichen der vollen Religionsmündigkeit. „Jedes Kind, das zum Kopftuch gezwungen wird, ist eines zu viel“, sagte sie im Januar. Kein Kind trage das Tuch freiwillig: „Wir wollen Religionsfreiheit für alle, aber wir wollen einen klaren Kampf gegen den politischen Islam.“