Berlin – Eigentlich sollte die Novelle der Düngeverordnung, die für so viel Unmut in der Bauernschaft sorgt, am Mittwoch im Bundeskabinett behandelt werden. Doch dem Vernehmen nach hat das CSU-geführte Innenministerium sein Veto eingelegt. Speziell in Bayern sind die Verschärfungen unbeliebt. Und im März finden im Freistaat wichtige Kommunalwahlen statt. Verhindert werden kann die neue Düngeverordnung dadurch aber wohl nicht.
Denn eine Kabinettsbefassung der seit Monaten strittigen Novelle ist keine Voraussetzung für eine Verabschiedung der neuen Düngeverordnung im Bundesrat. Mit der Einbindung der Bundesregierung wollte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) lediglich den breiten politischen Rückhalt deutlich machen, den die Anpassungen erfahren. Offenbar sah sich die CSU nicht imstande, das mitzutragen.
Gleichwohl ist der über 60 Seiten lange Entwurf inhaltlich zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Die Vorlage wird deshalb jetzt als Ministerverordnung direkt dem Bundesrat zugeleitet werden, wie es aus Regierungskreisen hieß. Eine Entscheidung der Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 3. April ist damit weiterhin möglich. Die Länder müssen danach innerhalb von drei Monaten die Maßnahmen in Landesverordnungen umsetzen.
Sollten die Änderungen der Düngeverordnung Anfang April nicht beschlossen werden, ist wahrscheinlich, dass es zu einer Verurteilung Deutschlands im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt. Im Raum stehen Zwangsgelder von bis zu 800 000 Euro pro Tag. Innerhalb der Regierung beurteilt man die Aussichten eher positiv, dass Brüssel die Anpassungen der Düngeverordnung akzeptieren wird.
Nach der Novelle können künftig Areale mit schlechter Grundwasserqualität genauer aufgeteilt werden; parallel dazu werden die Regeln für die dortigen Betriebe strenger. Sie sollen um 20 Prozent weniger Gülle oder Mineraldünger auf ihre Äcker bringen. Es gibt zudem Obergrenzen für Gesamtmengen sowie striktere Vorgaben für die Düngung in Herbst und Winter. Bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen kostspielige Strafen von bis zu 50 000 Euro. Das komplizierte Regelwerk hatte zuletzt die Bauern auf die Straße getrieben – sie fürchten geringere Erträge und weitere Einkommenseinbußen.
Die bayerische Staatsregierung sucht nun nach Verbündeten unter den Bundesländern, um im Bundesrat noch Änderungen in der Düngeverordnung durchzusetzen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) geht es dabei vor allem um drei Punkte: Die Düngung von Zwischenfrüchten müsse auch in roten Gebieten weiterhin erlaubt bleiben. Die Zeitspanne zur Aufzeichnung der Düngung müsse erweitert werden. Und die neuen Vorgaben sollen nach Kanibers Wunsch erst ab Januar 2021 gelten. Ob sich die Länder in diesen Punkten einigen können, ist unklar.
Umstritten waren zuletzt auch die Messwerte. Darüber war es zum Streit zwischen Agrarministerin Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gekommen. Klöckner schlug sich dabei auf die Seite der Bauern, die Zweifel an der Effizienz des Messnetzes geäußert hatten. Die Messbedingungen müssten bundesweit einheitlich sein, so die Agrarministerin. Einige Länder, darunter Bayern, wollen nun ihr Netzwerk überprüfen und vergrößern.
In dieser Woche verteidigte Klöckner noch einmal ihr Regelwerk. Zu behaupten, die Landwirtschaft habe keine Auswirkungen auf die Nitratwerte im Grundwasser, sei „eine steile These“. Im Ringen mit der EU habe sie bereits erreicht, dass verringerte Düngung nicht flächendeckend, sondern nur in belasteten Gebieten gelten solle. Kurzum: Die Novelle der Düngeverordnung kommt. Trotz der Proteste.
H. STRAUSS/D. GÖTTLER