Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein richtiges Urteil gesprochen: Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen stimmt mit dem Grundgesetz überein. Abwägen mussten die Richter zwischen der individuellen Religionsfreiheit der klagenden Deutsch-Marokkanerin und der Verpfl
Dieser Artikel (ID: 1211574) ist am 28.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).