In der Bekanntmachung zur „Vorläufigen Ausgangsbeschränkung“ sind die Punkte klar aufgeführt, mit welchen Gründen man unterwegs sein darf. Hier der Überblick:
¡ die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
¡ die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (zum Beispiel
Dieser Artikel (ID: 1225776) ist am 21.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).