München – Ausgangssperre, Kontaktverbot, Grenzschließungen. Im Kampf gegen das Coronavirus greift der Staat weit in die Rechte der Bürger ein. Aber wie weit ist zu weit? Die Frage ist heikel und sie stellt sich täglich neu. Als am Wochenende ein Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums bekannt wurde, roch es kurzzeitig nach geradezu chinesischen Verhältnissen. Im Fokus: eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Sie sieht eine Reihe drastischer Maßnahmen vor, darunter die gezielte Ortung einzelner Personen per Handydaten. Nach Kritik von Politikern und Datenschützern soll die Passage zwar noch mal überarbeitet werden. Ganz vom Tisch ist die Sache aber nicht. Der ursprüngliche Vorschlag ist weitreichend: Er hätte Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die Bewegungsdaten von Corona-Infizierten und Menschen, die mit ihnen in Kontakt waren, an die Gesundheitsbehörden weiterzuleiten. Die wären so in der Lage gewesen, Verdachtsfälle direkt zu kontaktieren.
Technisch ist die Abfrage solcher Daten kein Problem, rechtlich schon. Eigentlich ist sie nur bei schweren Straftaten erlaubt – und mit richterlicher Anordnung. Entsprechend heftig fiel die Kritik an den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus. Sie seien ein „massiver Eingriff in die Privatsphäre“, sagte Bayerns FDP-Fraktionschef Martin Hagen unserer Zeitung – zumal nicht klar definiert sei, „welche Daten zu welchem genauen Zweck abgerufen werden“. Der SPD-Digitalexperte Jens Zimmermann warnte im „Handelsblatt“ vor einem „Blankoscheck“ zur Überwachung. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, mahnte eindringlich, alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssten „erforderlich, geeignet und verhältnismäßig“ sein. Tatsächlich ist die „Funkzellenabfrage“, mit der Standortdaten ermittelt werden können, aus verschiedenen Gründen umstritten. Sie gilt als ungenau, weil sie die Position Einzelner nur ungefähr verrät. Vor allem aber wäre sie ein Dammbruch beim Datenschutz. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte im ZDF, ein solch „tiefschneidender Eingriff“ sei nur dann geboten, wenn er „absolut zwingend“ sei. Anderswo ist man weniger zimperlich. Das autokratisch regierte China etwa erstellt Bewegungsprofile einzelner Personen und teilt sie in Farbkategorien ein, je nachdem, wie nah sie einem Infizierten gekommen sind. Auch Israel nutzt Handydaten, um Bewegungsprofile zu erstellen. Kritiker werfen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vor, damit zu weit zu gehen – zumal er die Maßnahme am Parlament vorbei genehmigte und die Durchführung auch noch in die Hände des Inlandsgeheimdienstes legte. So weit ist man hierzulande offenbar noch nicht – vorerst. Zwar bekommt das Robert-Koch-Institut schon jetzt Daten von Mobilfunkanbietern, mit denen sich etwa überprüfen lässt, wie gut sich die Menschen in Deutschland an Ausgangssperren halten. Sie sind aber anonym und deshalb in den Augen von Datenschützern unbedenklich. Der Grünen-Digitalexperte Konstantin von Notz lobte den Rückzieher von Gesundheitsminister Spahn. Dessen ursprünglicher Plan sei „unausgegoren“ gewesen, twitterte er. Nun müsse man über Alternativen diskutieren.
Bis Ostern soll der Handy-Ortungs-Passus überarbeitet sein. MARCUS MÄCKLER