Landtag beschließt umstrittenes Notstandsgesetz

von Redaktion

Enteignung, Produktionszwang, Hilfspflichten: Alle Fraktionen billigen Infektionsschutzgesetz

München – Ein hässliches Kratzen und Scharren erfüllt den Landtag. Nach jedem Redner schreitet ein Offiziant mit Handschuhen ans Pult, zieht die Schaumstoffkappen von den Mikrofonen, schiebt frische drauf. Wischen, desinfizieren, alles im Kampf gegen die Tröpfcheninfektion: Ab und zu heben die Abgeordneten zu Beifall für die Offizianten an, um Danke zu sagen. So wird ab und zu das Kratzgeräusch übertönt.

Auch diese zweite Notsitzung des Parlaments ist vom Ausnahmezustand geprägt. In diesen kleinen Details, vor allem aber in den Beschlüssen zeigt sich die extreme Lage. Das kleine Häufchen Abgeordnete – die Fraktionen entsenden zur Sicherheit nur jeden fünften Abgeordneten – beschließt das härteste Gesetz, das der Landtag seit Jahrzehnten erlebte. Mit dem bayerischen Infektionsschutzgesetz kann die Staatsregierung ab morgen den „Gesundheitsnotstand“ ausrufen und enorme Sonderrechte beanspruchen.

Dann kann der Staat medizinisches Material beschlagnahmen. Behörden dürfen von Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen und von der Kassenärztlichen Vereinigung die Daten aller Ärzte, auch im Ruhestand. Der Staat darf Firmen befehlen, Produkte herzustellen. Er darf sogar „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ verlangen, wenn das „zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“.

Man erlebe eine „nie dagewesene“ Situation, sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) in der Debatte. Die Oberfränkin ist keine der Lauten im Kabinett. Sie macht die Dimension eher vorsichtig klar: „Es geht darum, unser Gesundheitssystem nicht zusammenbrechen zu lassen.“ Der CSU-Gesundheitspolitiker Bernhard Seidenath sagt schlicht: „Eine Katastrophensituation ist die Stunde der Exekutive“, also der Regierung.

Außergewöhnlich: Redner aller Fraktionen tragen dieses Gesetz, das der Regierung eine extreme Macht im Notstandsfall zusichert, mit. Keiner müsse „in diesem Land befürchten, Opfer von Willkür zu sein“, sagt SPD-Fraktionschef Horst Arnold, ein durchaus penibler Jurist. Das Gesetz sei „mit heißer Nadel gestrickt“, aber „wichtig und richtig“, sagt auch Andreas Krahl (Grüne). Natürlich würden nur Menschen zum Dienst verpflichtet, die „physisch, psychisch und fachlich“ in der Lage seien, zu helfen. „Niemand wird gezwungen werden, sich dem Coronavirus auszusetzen.“

Das klingt gut, hat aber schnell Grenzen. Darf man verpflichtet werden, Abstriche von Patienten zu nehmen? Lehrer zum Beispiel, die in einer ersten Welle diese Tage freiwillig zum Wechsel zu Gesundheitsbehörden ermuntert wurden? Die Bildungsgewerkschaft GEW äußert bereits schwere Bedenken – was passiert zum Beispiel, wenn Angehörige der Dienstverpflichteten an schweren Vorerkrankungen leiden? Im Notstands-Gesetz steht dazu nichts.

Das Gesetz werde „durchgepeitscht“ durch den Landtag, sagt ein CSU-Redner unumwunden: drei Lesungen in sechs Tagen. In zwei Runden der Fraktionschefs, unter anderem mit Ministerpräsident Markus Söder, setzte die Opposition überparteilich Korrekturen durch. Das Gesetz wird nun bis Jahresende befristet, ein Vorstoß von FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Trotz Notstand bleiben Privatwohnungen unverletzlich. Das Rote Kreuz wird von Zwangsverpflichtungen ausgenommen (da widerspricht sogar das Genfer Rotkreuz-Abkommen als Teil des Völkerrechts). Im Gesetz wird klargestellt, dass bei Enteignungen angemessen entschädigt werden muss. Und: Der Landtag kann den Notstand per Beschluss beenden.

Auch die AfD stimmt für das Gesetz. Ihr früherer Fraktionschef Markus Plenk, jetzt fraktionslos in der letzten Reihe, stimmt als einziger dagegen. „Die Befugnisse sind weder verhältnismäßig noch zulässig“, sagt er. Eine bessere Bezahlung des Personals in Medizin und Pflege würde viele Probleme besser lösen.

CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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