Wochenende – und bestes Frühlingswetter am Samstag. Nichts wie raus. Mit gutem Gewissen geht das aber nur vor der eigenen Haustür. Das sagt Bayerns Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer. Nach einer Woche Ausgangsbeschränkung zieht der Polizeichef im Gespräch mit unserer Zeitung zudem eine erste Bilanz.
Kann ich am Wochenende mit meiner Frau guten Gewissens in die Berge oder an den See fahren?
Man kann – aber nicht guten Gewissens. Der dringende Ratschlag der Bayrischen Polizei ist: Bleiben Sie möglichst zu Hause. Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt. Aber dafür muss ich nicht in die Berge oder an den See fahren.
Warum so streng?
Wir haben in Deutschland derzeit Gott sei Dank zwar eine vergleichsweise geringe Sterblichkeitsrate. Aber jede einzelne Infektion könnte für den Betroffenen schlimmste Folgen haben. Wir müssen alles unternehmen, die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Daher appelliere ich an die Vernunft jedes Einzelnen, nicht alles auszunutzen, was auch erlaubt ist.
Es spricht also nichts gegen einen Spaziergang vor der Haustür. Können mich Bekannte begleiten, wenn wir immer schön auf Abstand bleiben?
Ein klares Nein. Sie können nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands unterwegs sein.
Trotzdem werden sich bei dem Wetter einige nicht davon abhalten lassen, rauszufahren. Wird die Polizei streng kontrollieren?
Wir werden konsequent kontrollieren. Und wer die Regeln missachtet, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Um welche Beträge geht es da?
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Da muss man schon mit mehreren 100 Euro rechnen.
Wenn ich Ausflügler sehe, die sich nicht an die Regeln halten. Soll ich selbst aktiv werden – oder besser die Polizei rufen?
Ein Hinweis von Mitbürger zu Mitbürger ist sicher nicht verkehrt. Wir möchten aber nicht dazu aufrufen, dass jeder den anderen kontrolliert. Wenn man den Eindruck hat, dass sich Personen vorsätzlich und ganz bewusst regelwidrig verhalten, kann man die Polizei rufen.
Schauen Sie eigentlich im Internet nach, wenn jemand ein Selfie von sich und seinen Freunden vom Blomberg hochlädt?
Das ist möglich, beispielsweise wenn wir einen besonders schweren Verstoß feststellen.
Kann ich meinen Nachbarn im eigenen Garten zum Grillen einladen, wenn wir schön auf Abstand bleiben?
Nein. Sie dürfen nur mit den Personen grillen, die mit ihnen im gleichen Hausstand wohnen.
Wenn ich bei schönem Wetter im Englischen Garten oder am See spazieren gehe – dann kann ich bei den vielen Menschen den Abstand doch gar nicht immer einhalten. Was macht dann die Polizei?
Es ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen, auf den nötigen Abstand zu achten. Wenn ich das nicht kann, muss ich eben zu Hause bleiben. Auch die Polizei wird darauf achten, gerade an beliebten Ausflugsorten.
Nächste Woche startet die Motorradsaison. Ein Ausflug ins Grüne geht, oder?
Beispielsweise zum Einkaufen zu fahren oder zur Arbeit ist selbstverständlich erlaubt. Reines Spazierenfahren mit dem Motorrad ohne triftige Gründe ist hingegen untersagt.
Was raten Sie also den Menschen an einem so schönen Frühlingstag, was man tun soll?
Es ist schön, wenn man sich draußen an der frischen Luft bewegt. Allerdings allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands – und mit dem nötigen Abstand zu den anderen Menschen. Wir haben jetzt einige Wochen vor uns, in denen nur die Disziplin dazu führen wird, dass uns größere Katastrophen wie in Italien erspart bleiben. Das ist eine Bewährungsprobe. Wenn wir die nicht bestehen, werden wir gezwungen sein, zu noch drastischeren Maßnahmen zu greifen.
Die Ausgangsbeschränkung gilt jetzt seit einer Woche. Welche Schulnote würden Sie den Bayern geben?
Eine 2, „gut“ also. In einigen Bereichen ist es noch ein bisschen verbesserungswürdig, an einem „sehr gut“ müssen wir noch arbeiten. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mit uns gemeinsam gegen das Coronavirus an einem Strang ziehen, um Schlimmeres zu verhindern.
Interview: Bernd Ernemann