Zahnärzte rufen Uni-Kliniken zu Hilfe

von Redaktion

Ausrüstung zur Behandlung von Corona-Patienten fehlt – Absage aus dem Ministerium

München – Zu den Berufen, bei denen es völlig unmöglich ist, 1,50 Meter Sicherheitsabstand zu halten, gehört der des Zahnarztes. Sein Arbeitsplatz befindet sich direkt am offenen Rachen des Patienten. Genau dort, wo das Coronavirus bevorzugt sitzt, wird gebohrt, geschliffen und mit Ultraschall gearbeitet. Die Aerosole spritzen nur so aus dem Mund, die Ansteckungsgefahr ist hoch. Weil vielen von ihnen die nötige Ausrüstung fehlt, um diese Arbeit sicher auszuführen, haben zahlreiche Zahnarztpraxen in Bayern zugesperrt oder bieten nur noch eine Notbehandlung für Schmerzpatienten an. Keine gute Zeit für zu viele Süßigkeiten.

Noch problematischer wird es allerdings, wenn Infizierte oder Menschen, die wegen Corona-Verdachts unter Quarantäne stehen, Zahnschmerzen bekommen und Hilfe brauchen. Denn die niedergelassenen Zahnärzte könnten diese Patienten nicht behandeln, sagt Christian Berger, der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), auf Anfrage unserer Zeitung. Für eine sichere Behandlung bräuchten sie nämlich: Handschuhe und Überhandschuhe, Schutzbrille, FFP3-Maske, Schutzanzug mit Kapuze und Überschuhe. Und weil sie das alles nicht haben, müssten sie sich selbst in Gefahr bringen. „Zudem bestünde die Gefahr einer Infektionsweitergabe an Praxismitarbeiter und Patienten“, sagt Berger.

Was also tun? Am besten möglichst wenig, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Zahnarztbehandlungen von Infizierten und engen Kontaktpersonen sollten „auf das absolut Erforderliche begrenzt bleiben“, sagt eine Sprecherin unserer Zeitung. „Bei dringenden, unaufschiebbaren Zahnbehandlungen muss das Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden, wie und unter welchen Voraussetzungen eine zahnärztliche Versorgung sichergestellt werden kann.“

Die KZVB hingegen würde gerne die Universitäts-Zahnkliniken in München, Erlangen, Regensburg und Würzburg ins Boot holen, um die betroffenen Patienten zu versorgen. „Nach unseren Informationen verfügen zurzeit nur sie über die dafür notwendige, virensichere Schutzausrüstung“, sagt Berger.

Zudem erstelle die KZVB gerade eine Liste von Praxen, die sich ebenfalls an der Versorgung von Infizierten beteiligen würden, wenn ihnen die Katastrophenschutzbehörden die dafür notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Die Zahl der betroffenen Patienten dürfte überschaubar sein, rechnet Berger vor. „Selbst wenn sich zehn Prozent der Bevölkerung infizieren sollten, gehen wir für ganz Bayern von maximal 200 Infizierten aus, die pro Tag versorgt werden müssen.“ Das sei mit 15 Schwerpunktpraxen gemeinsam mit den Universitäts-Kliniken zu bewältigen.

Aus dem Gesundheitsministerum heißt es dazu nur, das Anliegen der KZVB habe das Haus erreicht und werde derzeit geprüft. Beim direkt für die Universitätskliniken zuständigen Wissenschaftsministerium zeigt man sich von der Idee der Zahnärzte allerdings eher wenig angetan. Eine Verpflichtung zur Behandlung von Corona-Infizierten und Verdachtsfällen „könnte die bereits hohe Belastungssituation der Universitätskliniken in dieser fordernden Ausnahmesituation noch verschärfen“, teilt eine Sprecherin mit. Die Häuser könnten die im Normalfall von den niedergelassenen Zahnärzten geleistete Versorgung also nicht ersetzen. „Sie werden aber selbstverständlich auch weiterhin ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung einer guten zahnmedizinischen Versorgung in Bayern leisten“, betont das Ministerium. SEBASTIAN HORSCH

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