München – Ab Montag wird die Kontaktsperre im Rahmen der Anti-Corona-Maßnahmen gelockert: Künftig darf man eine Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Unsere Zeitung hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt, was das bedeutet.
Darf ein Ehepaar sich jetzt wieder zum Kaffeeklatsch mit einem Freund treffen?
Nein. Die Lockerung ist vor allem für Alleinstehende gedacht, damit auch sie jemanden treffen können. Sie gilt für Sport und Bewegung an der frischen Luft – dazu gehören auch Spaziergänge. Es ist zwar möglich, zum Beispiel am nächsten Tag eine andere Person zu treffen. „Aber es sollte immer an das Ziel gedacht werden, Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen gebieten es also, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen“, heißt es im Gesundheitsministerium.
Darf ich im Freien wieder Skat spielen – mit einem dritten Mann neben dem Ehepartner?
Nein, solche Treffen sind auf insgesamt zwei Personen beschränkt. Man kann also nur allein eine Person treffen – der Skat oder gar der Schafkopf ist damit weiter nicht drin.
Wie steht es mit Besuchen im Alten- und Pflegeheim?
Die Lockerung ändert nichts am Besuchsverbot für Altenheime und Pflegeeinrichtungen. „Wir wollen durch dieses Besuchsverbot einen möglichst umfassenden Schutz gewährleisten und verhindern, dass Infektionen in die Alten- und Pflegeheime getragen werden“, so das Gesundheitsministerium. Denn für deren Bewohnerinnen und Bewohner ist das Risiko eines schweren, auch tödlichen Verlaufs der Erkrankung hoch. Dagegen ist der Besuch von alten und kranken Menschen, die nicht in Pflege- oder Altenheimen sind und Unterstützung brauchen, bereits jetzt ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen.
Ist beim Spazierengehen mit der zweiten Person der 1,50-Meter-Abstand einzuhalten?
Ja, wenn der Schutzabstand eingehalten wird, darf ich mit dieser Person auch auf einer Parkbank sitzen.
Ist nun wieder Nachhilfe-Unterricht oder Klavierunterricht möglich?
Die neue Lockerung betrifft nur Sport und Bewegung an der frischen Luft. Allerdings ist bereits jetzt kommerzielle Nachhilfe weiterhin erlaubt, wenn sie jeweils bei den Schülerinnen und Schülern daheim erteilt wird, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Nachhilfelehrer haben einen Gewerbeschein und damit einen triftigen Grund, das Haus zur Ausübung beruflicher Tätigkeit zu verlassen und ihre Dienstleistung bei Schülern daheim anzubieten. Andersherum dienen die Schulausbildung und damit auch die Nachhilfe hierfür, anders als die Berufsausbildung, noch nicht direkt der Ausübung beruflicher Tätigkeit. Die Schüler, auch Klavierschüler, haben also keinen triftigen Grund, das Haus zu verlassen und bei den Nachhilfelehrern daheim Unterricht zu nehmen.
Dürfen Patienten wieder zum Logopäden oder Physiotherapeuten gehen?
Praxen für Medizinische Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie dürfen eingeschränkt betrieben werden zur Behandlung von Patienten, wenn dies medizinisch dringend erforderlich ist. Was medizinisch dringend erforderlich ist, muss allerdings ein Arzt entscheiden. KLAUS RIMPEL