Die „Querfront“ gegen die Corona-Regeln

von Redaktion

Sie sind rechts- und linksextrem, Verschwörungstheoretiker oder Esoteriker. Was sie eint, ist ihr Protest gegen die Corona-Maßnahmen. Die Demonstrationen nehmen zu.

Berlin – Die Polizisten tragen Atemschutzmasken, sie ziehen protestierende Menschen von der Straße. Einige wehren sich und werden fortgetragen. Die Demonstranten skandieren: „Grundgesetz“ und „Wir sind das Volk“.

Die Menschen, die bei teils spontanen, teils angemeldeten Kundgebungen in mehreren Städten gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen protestieren, sind eine bunte Truppe: linke Impfgegner, Esoteriker, Rechtsextremisten, Verschwörungstheoretiker, Wutbürger und freiheitlich gesinnte Menschen ohne politischen Hintergrund. Einige Veranstalter sprechen von einer „Querfront“.

In Berlin ist am vergangenen Samstag auch eine Gruppe „Rote Fahne“ dabei, die auf den kommunistischen Widerstandskämpfer Ernst Thälmann verweist und Atemschutzmasken mit Hakenkreuz abbildet. Wegen eines „völlig irrsinnigen Coronavirus“ sei die Verfassung außer Kraft gesetzt, sagt ein Mann. Er ist umgeben von einigen hundert Demonstranten – darunter Rechtsextremen. Eine bundesweite Koordinierung der Proteste gibt es nicht.

Zu den wahlweise rechtsradikalen oder anti-kapitalistischen Verschwörungs-Erzählungen, die rund um die Lungenkrankheit Covid-19 entstanden sind, gehören Theorien, die den Microsoft-Gründer Bill Gates zum Feindbild stilisieren. Der Software-Milliardär und seine Frau unterstützen über ihre Stiftung medizinische Forschung und Impfkampagnen in Entwicklungsländern. Vor allem rechte Verschwörungstheoretiker meinen, Gates sei für die Pandemie verantwortlich.

Von Rechtsextremen angemeldet wurden bisher nur zwei Kundgebungen in Chemnitz. Die erste Veranstaltung der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz am Montag, die für 15 Teilnehmer mit Mundschutz genehmigt war, wurde auch vom sächsischen NPD-Landesvorsitzenden Peter Schreiber unterstützt. Eine für Freitagabend geplante Demonstration untersagte am Nachmittag das sächsische Oberverwaltungsgericht. Weitere regionale Schwerpunkte der wachsenden Proteste sind Baden-Württemberg und Hessen.

Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete und Obmann im Innenausschuss, Armin Schuster (CDU), kann Bürger, die jetzt befürchten, „der Staat würde hier übergriffig“, nicht verstehen. Diese hätten wohl die Bedrohung durch die Pandemie nicht richtig verstanden.

Wo Kontaktbeschränkungen gelten, seien Demonstrationen prinzipiell nicht erlaubt, dachten sich einige Kommunen in den ersten Wochen der Corona-Krise. Doch so einfach ist es nicht, wie jetzt mehrere Gerichtsurteile zeigen. Wohl auch deshalb denkt man in der Bundesregierung inzwischen darüber nach, ob eine bundesweit einheitliche Regelung, die kleine Kundgebungen mit Auflagen zu Hygiene und Abstand erlaubt, sinnvoll wäre.

In Berlin sind Demonstrationen an einem festen Ort mit höchstens 50 Teilnehmern künftig grundsätzlich erlaubt, wenn Mindestabstand und Hygieneregeln eingehalten werden. Das gilt aber erst ab 4. Mai. Trotzdem wollen auch an diesem Samstag und am 1. Mai zahlreiche Menschen protestieren.  dpa

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