Karlsruhe – Nach dem tödlichen Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke müssen sich der Hauptverdächtige Stephan E. und dessen mutmaßlicher Unterstützer Markus H. vor Gericht verantworten. Der Generalbundesanwalt erhob am Mittwoch Anklage gegen die 46 und 44 Jahre alten mutmaßlichen Rechtsextremisten. Ihnen werden Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Der Prozess soll in Frankfurt stattfinden.
Die Ermittler sind überzeugt, dass Stephan E. Lübcke Anfang Juni 2019 nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf dessen Terrasse tötete. „Ausschlaggebend für die Tat war die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“, hieß es in der Mitteilung. Der CDU-Politiker hatte sich bei einer Bürgerversammlung 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt, das soll E. aufgebracht haben.
E. wollte den Politiker laut Bundesanwaltschaft für dessen Haltung in der Flüchtlingspolitik abstrafen. Gleichzeitig habe er ein „öffentlich beachtetes Fanal gegen die von ihm abgelehnte gegenwärtige staatliche Ordnung“ setzen wollen. Er hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei zu seinem Waffenlager geführt. Später zog er sein Geständnis zurück.
Markus H. war nach den Erkenntnissen der Ermittler nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht. Er soll es aber spätestens von Juli 2016 an für möglich gehalten haben, dass E. einen politischen Entscheidungsträger töten würde. Dies habe der 44-Jährige billigend in Kauf genommen und seinem Bekannten „Zuspruch und Sicherheit für dessen Tat“ vermittelt.