Berlin – „Merkel muss“, „Merkel soll“ –- vor dem heutigen telefonischen Krisengipfel mit den Ministerpräsidenten fehlt es nicht an dramatischen Appellen. Doch selbst wenn die Kanzlerin wollte, sie kann Lockerungen gar nicht beschließen. Zwar ist Corona eine bundesweite Epidemie, doch über die konkreten Maßnahmen bestimmen allein die Länder. Oder sogar die örtlichen Gesundheitsämter.
Merkel hat sich von Anfang an bemüht, wenigstens eine Koordinierung zu erreichen, möglichst sogar einen Gleichklang. Einbringen kann sie in den Telefonaten außer guten Worten allerdings nur die Zahlen ihrer Virologen vom Robert-Koch-Institut und Hilfsgelder des Bundes. Das sind ihre Argumente. Zu Beginn der Pandemie gelang der Kanzlerin diese Mediationsaufgabe noch. Die Akzeptanz für die massiven Einschränkungen wäre auch kaum herzustellen gewesen, wenn sie in der einen Region gegolten hätten, gleich im Nachbarland aber nicht. Im Extremfall hätte das sogar zu Grenzkontrollen und Reiseverboten innerhalb Deutschlands führen können. Dass das nicht passierte, lag an einer Vereinbarung, die die Kanzlerin am 16. März bei der Ausrufung der drastischen Kontakt-, Reise-, Handels- und Gastronomiebeschränkungen mit den Ministerpräsidenten erreichte.
Diese Vereinbarung ist nie formell aufgekündigt worden, im Gegenteil. Sie wird mit jeder neuen Telefonkonferenz ausdrücklich fortgeschrieben. Am Anfang der Protokolle steht regelmäßig, dass alle bisherigen Verabredungen mit Ausnahme der jeweils neuen Regelungen weiter gelten. Das Problem ist, dass einzelne Bundesländer sich oft schon tags darauf nicht mehr daran halten. So stand im gemeinsamen Beschluss vom letzten Mittwoch noch, dass für das Öffnen von Gastronomie und Hotels erst nach dem heutigen 6. Mai ein Konzept erarbeitet werden solle. Für das nächste Treffen danach. Was die Regierungschefs in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein nicht hinderte, schon jetzt frühe Öffnungsdaten zu verkünden und sich dafür feiern zu lassen. Es droht nun ein Windhundrennen um Lockerungen, bei dem die Koordinierung untergeht – und mit ihr der Infektionsschutz.
Die Rechtslage macht es möglich. Der Bund darf laut Grundgesetz nur Rahmengesetze zur Vermeidung und Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten verabschieden. Das Bundesseuchengesetz, das Tierseuchengesetz und das Infektionsschutzgesetz sind solche Bestimmungen. Sie regeln Meldepflichten, manchmal wie bei den Masern auch Impfpflichten für bestimmte Berufe und sollen für eine Koordinierung der medizinischen Maßnahmen sorgen. Alles, was Eingriffe in die Bewegungs- oder Gewerbefreiheit betrifft, ist jedoch Ländersache, die Durchsetzung von Verboten mithilfe der Polizei auch. Die Länder können dazu Verordnungen erlassen, wie das bei Corona auch geschah. Im Gefahrenfalle können aber auch die örtlichen Gesundheitsämter Anordnungen treffen. Die Bußgeldkataloge sind ebenfalls Länderhoheit.
Es ist zweifelhaft, ob die Kanzlerin heute noch einmal eine neue Vereinbarung wie am 16. März hinbekommt oder wenigstens einen gemeinsamen Zeitplan für Lockerungen. Politisch, das zeigt sich, ist ihre Macht kleiner geworden. In der Union zum Beispiel spielen längst Markus Söder oder Armin Laschet ihr eigenes Spiel.
WERNER KOLHOFF