Berlin – Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss gestern ein Verbot so genannter Konversionsbehandlungen. Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen aber auch, wenn die Betroffenen volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden. „Homosexualität ist keine Krankheit“, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Bei Missachtung des Verbots droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.