München – Im Justizausschuss des Landtags soll es morgen um „Arbeit und Entlohnung“ im Justizvollzug gehen; mäßig spannend, wenn da nicht die Expertenanhörung wäre. Angekündigt sind neun Referenten, darunter ein gewisser Daniel Zabel aus Dresden. Auf der Expertenliste wird er als Justizvollzugsbediensteter aufgeführt. Was dort nicht steht: Er ist vorbestraft und seit anderthalb Jahren vom Dienst suspendiert.
Die Landtags-AfD hat den Parteifreund – Zabel sitzt im sächsischen Landesvorstand – als Referenten benannt. Seine Vorgeschichte dürfte der Fraktion bekannt sein. 2018 machte er von sich reden, als er nach dem tödlichen Messerattentat von Chemnitz den Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Flüchtling fotografierte und verbreitete. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn 2019 wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Die Richterin sprach damals von einem fremdenfeindlichen Motiv und verwies auf einen Chat mit Kollegen, in dem der Beamte kurz nach den Chemnitzer Ereignissen von „Kanacken-Klatschen“ schrieb. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte zudem wegen des Verdachts, Zabel habe zusammen mit Kollegen ausländische Strafgefangene misshandelt.
Entsprechend stark hadern andere Parteien mit dem Referenten. Er erwarte sich keinen substanziellen Beitrag, sagte FDP-Fraktionschef Martin Hagen. „Es geht der AfD wohl eher um Provokation und die Pflege ihres rechtsradikalen Netzwerks.“ Formal ist die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe „kein Ausschlussgrund für einen Experten“, wie das Landtagsamt erklärte. Zwar könnte das Plenum über die Expertenliste abstimmen – so ein Fall sei aber bislang nicht bekannt.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Christoph Maier (AfD) verteidigt die Benennung: „Eine Debatte um die moralische Bewertung von ‚Whistleblowern‘“ lenke nur ab. Zabel ergänze die Expertenrunde „auf ausgezeichnete Weise“. MARCUS MÄCKLER