München – Der Tag der Erlösung ist nahe – zumindest für Bayerns Gastronomen. Ab kommender Woche dürfen Biergärten und Restaurants schrittweise wieder öffnen, unter ungemütlichen Auflagen und ohne dabei das große Ziel, die Corona-Zahlen stabil zu halten, zu gefährden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat gestern erklärt, wie genau das funktionieren soll. Das Konzept – soweit es steht – sei „schlüssig“.
Hinter den Kulissen wurde lange um den richtigen Weg in der Gastronomie gerungen. Es gehe um 100 Millionen Euro Umsatz am Tag, warb Aiwanger. CSU-Kollegen warnten indes vor Infektionsherden, wenn die Leute nach dem ersten Bier doch näherrücken. Deshalb nun das Stufenkonzept: Ab Montag, 18. Mai, die Biergärten, eine Woche später die Innengastronomie. Auch die Zeiten werden beschränkt: bis 20 Uhr draußen, bis 22 Uhr drinnen. Nach Informationen unserer Zeitung plant die Staatsregierung, nach einer Woche auch für die Biergärten die Sperrstunde auf 22 Uhr zu verschieben – wenn es keine Probleme in der Praxis gibt.
Grundsätzlich gilt: Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand dürfen zusammen am Tisch sitzen. An den Details der Verordnung wird noch bis Freitag gearbeitet. Ein Zwischenstand aus den Unterlagen des Ministerrats besagt: Kein Tisch ohne Reservierung, Gruppen werden nicht eingelassen. Überall, auch zwischen Tischen, in Gängen, auf Treppen und Toiletten, muss 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Die Zahl der Tische wird also stark reduziert. Das Personal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, auch die Gäste dürfen die Maske nur am Tisch abnehmen. Bei jedem Nutzerwechsel wird der Tisch desinfiziert. Seifenspender und Einmalhandtücher sind im Sanitärbereich Pflicht. Jeder Wirt muss ein Reinigungs-, ein Lüftungs- und ein Parkplatzkonzept vorlegen.
Heikel: In den bisherigen Plänen gibt es ein Restaurantverbot für „Kontaktpersonen der Gruppe I und II“ und für „Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere“. Klartext: Wer sich im gleichen Klassenzimmer oder im Großraumbüro mit einem Corona-Fall aufgehalten hat (auch ohne direktes Gespräch), darf nicht ins Lokal. Wer hustet oder erkältet ist, muss ebenso abgewiesen werden.
Bayern bleibt auf dem Weg der Vorsicht, auch wenn Aiwanger wohl lieber schneller lockern würde. Dass zwischen den Koalitionspartnern hier und da Meinungsverschiedenheiten gären, ist auch noch zu merken. Als Aiwanger sich etwa offen für zeitweise Sonntags-Ladenöffnungen ausspricht, um dem Handel zu helfen, wischt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) das Thema vom Tisch. „Am Schutz des Sonntags wird sicher nicht gerüttelt“, sagt er.
Nun gut, Einigkeit lässt sich nicht verordnen. Dafür steht die Staatsregierung bei einem anderen Thema beieinander. Nachdem am Wochenende Demonstrationen in München und Nürnberg aus dem Ruder gelaufen waren, will man bei künftigen Versammlungen rechtlich nachjustieren. Die Bilder vom Wochenende seien „verstörend“ gewesen, sagte Herrmann. Es gebe keinen Zweifel am Wert der Versammlungsfreiheit –„aber sie endet dort, wo man andere in Gefahr bringt“.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) arbeite mit den Kreisverwaltungsbehörden an einem Konzept, das Versammlungsfreiheit und Sicherheit Außenstehender unter einen Hut bringe. Am Wochenende waren Demonstranten unbeteiligte Passanten angegangen und hatten bewusst Abstandsregeln missachtet. Der Rechtsstaat, sagte Staatskanzleichef Herrmann, lasse sich aber nicht „auf der Nase herumtanzen“.
In den Biergärten, das hoffen Wirte wie Politiker, sollte es ab Montag zivilisierter zugehen. Zur Sicherheit formuliert Aiwanger noch einen Appell: Die Gäste mögen es den Gastronomen doch bitte nicht zu schwer machen, die Vorgaben einzuhalten.