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Das Urteil der höchsten deutschen Richter zum VW-Abgasbetrug kam nicht unerwartet, weil der Bundesgerichtshof mit seiner Rechtsmeinung schon vorher nicht hinter dem Berg gehalten hat: Volkswagen hat Kunden sittenwidrig geschädigt und muss den Verkauf von Autos mit manipulierter Abgasrei
Dieser Artikel (ID: 1255562) ist am 26.05.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).