Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni

von Redaktion

Bund und Länder einig – Thüringen hält sich Sonderweg offen

Berlin – Die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie werden bis 29. Juni verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie das Bundespresseamt am Dienstagabend mitteilte. Ab 6. Juni können die Länder Lockerungen gestatten – etwa, dass sich künftig maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Thüringen hält sich aber einen Sonderweg für weitergehende Lockerungen offen. Verabredet wurde der Kompromiss von den Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt.

Bund und Länder empfehlen weiterhin, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Kreis möglichst konstant zu halten. Wo die Möglichkeit bestehe, sollten private Zusammenkünfte im Freien erfolgen, wegen des geringeren Infektionsrisikos.

Die Umsetzung der Maßnahmen liegt wie bisher bei den Ländern. Auch strengere Beschränkungen sind möglich, „wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert“.

In der Protokollerklärung des Freistaats Thüringen heißt es, man behalte sich vor, abweichende Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum zu beschließen, sofern dies das Infektionsgeschehen zulasse. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte erklärt, staatliche Verordnungen seien Noteingriffe, die nur berechtigt seien, wenn das Infektionsgeschehen es erfordere.

Aus Regierungskreisen in Erfurt hieß es zudem, auch andere Länder hätten abweichende Regelungen angekündigt. So sollen in Sachsen ab 6. Juni Auflagen wegfallen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte zuvor vor einem Auseinanderdriften der Länder gewarnt.

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