München – Als die Berliner Senatsentscheidung stand, rumorte es in München heftig. Er werde jetzt prüfen lassen, ob Bayern künftig überhaupt noch Polizeibeamte zu Staatsbesuchen oder Fußballspielen nach Berlin schicken solle, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Ein saftiger Herrmann-Satz blieb hängen: „Wir werden nicht zulassen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten das offenbar gestörte Verhältnis der Berliner Landesregierung zu ihrer Polizei ausbaden müssen.“
Hinter dem Ärger steckt die neueste Errungenschaft des rot-rot-grünen Senats: ein Antidiskriminierungsgesetz. Es soll die Bürger Berlins vor Diskriminierung durch Behörden schützen und zielt vor allem auf die Polizei ab. Wer sich von Beamten diskriminiert fühlt, soll künftig mehr Gehör finden und sogar eine Entschädigung bekommen. Entscheidend ist: Künftig müssen die Polizistinnen und Polizisten beweisen, nicht diskriminiert zu haben.
„Das Problem mit diesem Gesetz ist, dass die Beweislast umgekehrt wird“, sagt Peter Schall, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern. „So was gibt es in unserem Strafrecht eigentlich gar nicht.“ Schall fürchtet, dass künftig eine Flut von Anzeigen auf die Polizei niederprasseln wird. Grob gesagt wird auch der arabische Clan-Chef künftig behaupten können, nur wegen seiner Herkunft kontrolliert worden zu sein.
Berlins Senatsverwaltung verteidigt das Gesetz. Innensenator Andreas Geisel (SPD) wird nicht müde, zu betonen, dass eine Behauptung alleine nicht ausreiche. Es müssten der Justiz glaubhafte Tatsachen für eine Diskriminierung vorliegen, damit eine Behörde in die Beweispflicht komme. Aber was sind glaubhafte Tatsachen? Die Regelung lässt an dieser Stelle viel Raum für Interpretation.
Der Zeitpunkt ist reiner Zufall, aber das Land Berlin trifft mit seinem Gesetz einen Nerv. Nach dem gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd wird auch hierzulande über Rassismus und Gewalt bei der Polizei diskutiert. Gestern stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zudem ihren Jahresbericht vor. Ergebnis: Die Beschwerden wegen Diskriminierung haben 2019 zugenommen. Bei rund einem Drittel der 3580 Fälle ging es um Rassismus. Deutschland habe ein „anhaltendes Problem“, sagte der Leiter der Stelle, Bernhard Franke – das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes reiche als Instrument dagegen nicht aus.
Der Gewerkschafter Schall sieht das – jedenfalls mit Blick auf die Polizei – anders. Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro hält das neue Gesetz ebenfalls für überflüssig. „Auch jetzt schon steht Bürgern das Recht zu, jede polizeiliche Maßnahme zu hinterfragen“, sagte er unlängst dem Magazin „Cicero“. Es gebe auch heute schon „vielfach unberechtigte Vorwürfe“, viele lösten sich in Luft auf.
Das Gesetz schlägt hohe Wellen. Die innenpolitischen Sprecher der Union in Bund und Ländern haben die Innenminister aufgefordert, keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Die dortige Polizei ist vorerst mit dem neuen Gesetz alleingelassen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sagt Bayerns GdP-Chef Schall, müssten Streifen im Grunde jede Kontrolle, jedes Gespräch mit Bodycams dokumentieren. Aber die sind noch nicht flächendeckend im Einsatz und dürfen auch nur anlassbezogen genutzt werden. Er fürchtet, dass die Kollegen andere Konsequenzen ziehen und heikle Situationen „so weit möglich vermeiden“.
Es ist schwierig, reale Probleme zu adressieren, ohne die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Seit ihrem Vorwurf, in deutschen Sicherheitsbehörden gebe es „latenten Rassismus“, ist auch SPD-Chefin Saskia Esken der Kritik ausgesetzt. Interessant ist, wer sich anschließt. Ausgerechnet Berlins Innensenator Geisel sagte dem „Spiegel“: „Wer der Polizei latenten Rassismus vorwirft, diskreditiert die Arbeit von tausenden rechtschaffenden Beamtinnen.“