München – Ein Jahr danach sind die ganzen Bilder wieder präsent. Die Aufnahmen von Walter Lübcke, die einen freundlichen blickenden Mann zeigen, der erkennbar noch mitten im Leben steht. Das Wohnhaus des Kasseler Regierungspräsidenten in Wolfhagen-Istha und davor das Flatterband mit dem Aufdruck „Polizeiabsperrung“ als Mahnung, dass hier etwas Schlimmes passiert ist. Schließlich das Foto eines Mannes mit Sturmhaube. Die drei Aufnahmen stehen für den Kern jener blutigen Geschichte, die Deutschland im Juni 2019 erschütterte und das Land kommende Woche wieder tief bewegen wird.
Am Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Stephan E., den Mann mit der Sturmhaube, und Markus H, seinen mutmaßlichen Helfer. E. soll Walter Lübcke (65) in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet haben. Er gestand die Tat nach seiner Festnahme, widerrief jedoch wenig später.
Längst ist der Mordfall zu einem Politikum geworden – und das nicht nur, weil Lübcke aufgrund seiner Positionen in der Flüchtlingsdebatte über Jahre angefeindet wurde. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, welch schwere Versäumnisse im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz die Tat möglicherweise begünstigten.
Nach Recherchen des NDR leitete das Amt wichtige Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten von Markus H. nicht weiter. H. durfte seit 2015 legal Schusswaffen besitzen, die notwendige Erlaubnis erstritt er sich vor dem Verwaltungsgericht Kassel. Die Juristen begründeten dies damit, dass die Informationen über H.s rechte Vergangenheit sich lediglich auf den Zeitraum bis 2009 erstreckten. Laut Waffenrecht gilt man als unzuverlässig, wenn man in den vergangenen fünf Jahren mit verfassungsfeindlichen Tendenzen auffällig geworden ist.
Was Hessens Verfassungsschützer zwar wussten, aber nicht an die Waffenbehörden weiterleiteten: Noch 2011 gab es einen Eintrag in H.s Akte, Anlass war die Verbindung zu einem rechtsextremistischen Youtube-Kanal. Mit dieser Information wäre es leichter gewesen, H., der Stephan E. das Schießen beigebracht haben soll, den legalen Zugang zu Waffen zu verweigern.
Robert Schäfer, Chef des Landesamts für Verfassungsschutz, reagierte kleinlaut auf die NDR-Enthüllungen. Er habe keine Erklärung dafür, richtig sei aber, „dass wir das heute anders machen würden“. Ungeklärt ist bis heute auch, wie H. in den Besitz vertraulicher Polizeiunterlagen gelangen konnte. Der „Spiegel“ berichtete, dass Ermittler auf H.s Handy Schulungsmaterial entdeckten, bei dem es um die Fahndung in Fällen „terroristischer Gewaltkriminalität“ ging – und wie man sich ihr entzieht.
Der Mord an Walter Lübcke hat eine Debatte befeuert, die schon lange vor der Bluttat von Wolfhagen-Istha schwelte. Kommunalpolitiker und ehrenamtliche Helfer, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen, sind seit Jahren Ziel rechter Hetze und aggressiver Kampagnen, vorwiegend im Internet, aber nicht nur. Lübcke war zur Hassfigur der rechten Szene geworden, als er 2015 bei einer Bürgerversammlung die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Wer Werte wie Solidarität nicht vertreten wolle, der könne „jederzeit dieses Land verlassen“.
Online verbreitete sich der Satz rasant, und der Hass der Rechten auf Lübcke ebbte nicht mehr ab. Laut Anklageschrift soll Stephan E. bereits im Mai 2017 mit den Tatvorbereitungen begonnen haben. Mal spähte er das Haus demnach mit einem Revolver aus, mal mit Wärmebildkamera. Wie Markus H. hatte er eine rechtsextremistische Vergangenheit. Und wie er galt er den Verfassungsschützern als „abgekühlt“ – also nicht mehr gefährlich.