Das Datum
18.6.1970 – Der Bundestag setzt das aktive Wahlalter für Wahlen auf Bundesebene von 21 auf 18 Jahre herab. Am 31. Juli 1970 tritt die entsprechende Grundgesetzänderung in Kraft.
18.6.1970 – Der Bundestag setzt das aktive Wahlalter für Wahlen auf Bundesebene von 21 auf 18 Jahre herab. Am 31. Juli 1970 tritt die entsprechende Grundgesetzänderung in Kraft.
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