18.6.1970 – Der Bundestag setzt das aktive Wahlalter für Wahlen auf Bundesebene von 21 auf 18 Jahre herab. Am 31. Juli 1970 tritt die entsprechende Grundgesetzänderung in Kraft.
18.6.1970 – Der Bundestag setzt das aktive Wahlalter für Wahlen auf Bundesebene von 21 auf 18 Jahre herab. Am 31. Juli 1970 tritt die entsprechende Grundgesetzänderung in Kraft.