München – Man bemüht sich um Diskretion und Gesichtswahrung. In nichtöffentlicher Sitzung und ohne große Worte wird der Verfassungsausschuss des Landtags heute die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten in die Wege leiten. Das passiert ab und zu, wenn sich ein Parlamentarier mutmaßlich etwas zu Schulden kommen ließ und die Justiz freie Hand für Ermittlungen bekommen soll. Der aktuelle Fall ist allerdings recht ungewöhnlich.
Im Mittelpunkt steht Hans Urban (41), Grünen-Abgeordneter aus Eurasburg im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der verbreitete im Oktober 2019 per Pressemitteilung die Nachricht, dass er auf seinem Bauernhof von einem Google-Street-View-Fahrzeug „umgefahren“ worden sei. Zur Beweisführung legte er Fotos vor, die er selbst, verletzt vor dem Pkw liegend, geschossen habe. Urban erstattete Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fahrer (25) des Google-Pkw wiederum zeigte ihn wegen der Vortäuschung einer Straftat an.
Urban reagierte nach eigenen Worten auch „politisch“ auf die angebliche Kollision mit dem Opel Corsa des Internetriesen. Er verlangte in einer schriftlichen Anfrage von der Staatsregierung unter anderem Antworten auf die Fragen: „Wie kann das sein, dass Google auf dem Privatgelände von bayerischen Bürgern seine Aufnahmen macht? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das, und wissen die Gemeinden und der Freistaat überhaupt davon?“
Die Staatsanwaltschaft München II kam im Dezember zu dem Ergebnis: Es bestehe der „hinreichende Tatverdacht“, dass der Grünen-Politiker die Körperverletzung frei erfunden hat. Bei den Ermittlungen spielte ein Video, das die Dachkamera des Google-Fahrzeugs in der fraglichen Zeit aufgenommen hat, eine wesentliche Rolle. Die Polizei ist der Auffassung, dass Urban „ein Riesendrama“ inszenierte – laut Urbans Rechtsanwalt Andreas Hofreiter teilt die Staatsanwaltschaft diese Einschätzung. In der Ermittlungsakte findet sich eine zweite Bewertung: Der 41-Jährige habe sich die Verletzung selbst zugefügt, in dem er sich ins Nagelbett eines Daumens gebissen und dann mit dem blutenden Daumen das Google-Fahrzeug berührt habe. „Unsinn“, meint Rechtsanwalt Hofreiter. Sein Mandant habe sich im Verlauf des Geschehens an einem Akkuschrauber verletzt, den er in der Hand gehalten habe.
„Wir beabsichtigen, das Verfahren weiterzuführen“, sagt Oberstaatsanwältin Andrea Mayer. Voraussetzung ist die Aufhebung der politischen Immunität Urbans, die ihn wie alle anderen Landtagsabgeordneten gemäß Artikel 28 der bayerischen Verfassung vor Strafverfolgung schützt. Das Ziel der Staatsanwaltschaft, so Anwalt Hofreiter, sei die Beantragung eines Strafbefehls.
Es geht um mehr als einen vielleicht hitzköpfigen Streit. „Das wirft Fragen auf zur charakterlichen Eignung für ein politisches Mandat“, heißt es im Ausschuss. Am Ende werde sicher kein Urteil stehen, das zum Mandatsverlust führe – aber peinlich ist der Vorgang schon. Auch für die Grünen insgesamt ist der Fall heikel. Im Landtag sind sie oft die mit der weißesten Weste, legen bei Transparenz und Integrität höhere Maßstäbe an. „Wir begrüßen, wenn da jetzt eine endgültige Aufklärung der Vorgänge erfolgt“, sagt ein Fraktionssprecher. C.-C. EICK / C. DEUTSCHLÄNDER