Berlin – Nach langem Streit im Umgang mit der Corona-Krise haben sich Bund und Länder zusammengerauft und in wichtigen Bereichen ein einheitliches Vorgehen vereinbart. Der Beschluss von gestern sieht etwa die Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen, die Beibehaltung der Abstandsregeln sowie das weitere Verbot für Großveranstaltungen vor. Dies teilten Kanzlerin Angela Merkel und Vertreter der Länder in Berlin nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Wegen der Lockerungen von Corona-Maßnahmen hatte es zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern zuletzt oft Streit gegeben.
Zur Eindämmung des Virus setzt der Beschluss insbesondere auf die bundesweite Fortsetzung des Mindestabstands von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen. „Das ist der Kern“, sagte Merkel. Derzeit seien Ausbrüche gerade dort festzustellen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten würden. „So lange es kein Medikament gibt, so lange es keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben.“
Alle Beteiligten betonten, wie einvernehmlich die Entscheidungen getroffen worden seien – anders als bei früheren Konferenzen, „wo es hoch herging“, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erinnerte. Zum ersten Mal seit Monaten trafen sich Kanzlerin und Länderchefs gestern wieder persönlich, nicht nur per Videoschalte.
Es sei wichtig, dass alle Länder die Grundphilosophie weiter mittragen, sagte Söder. „Es eint uns, dass es ohne Vernunft nicht geht. Erleichterung ja, aber mit Umsicht und Köpfchen.“ Die Grundregeln zu den Kontaktbeschränkungen müssten weiter gelten. Es sei dabei aber auch wichtig, dass sie unterschiedlich streng ausgelegt werden könnten.
Mit Blick auf die internationalen Corona-Zahlen, die zum Teil drastisch über den deutschen liegen, fühlt sich sich Söder in den Entscheidungen bestätigt: „Was Bund und Länder gemacht haben, hat tausende, vielleicht zehntausende Menschenleben gerettet.“ Alle Hygiene-Maßnahmen hätten sich bewährt und würden grundsätzlich fortgeführt. Die Bürger seien auch weiter gehalten, ihre Kontakte möglichst gering zu halten. Dies war nach den auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder zuletzt in Zweifel gezogen worden.
Spätestens nach den Sommerferien sollen zudem die Schulen bei einem positiven Verlauf der Infektionszahlen in den Regelbetrieb zurückkehren – „unter Wegfall der Abstandsvorgaben“, wie es in dem Beschluss heißt.
Dagegen soll das bis Ende August geltende Verbot für Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober grundsätzlich verlängert werden. Jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen zu. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“.
Der erste aus der Runde begann noch am Abend auszuloten, wie weit man den Rahmen des Erlaubten womöglich ausdehnen kann. NRW- Ministerpräsident Armin Laschet sagte zwar: „Was sicher auf absehbare Zeit nicht geht, sind Großpartys, sind Ischgl-Ereignisse oder etwas Ähnliches, wo Alkohol und Enge miteinander verbunden sind.“ Bei Konzertveranstaltungen aber, wo man wisse, wer teilnehme, sehe es anders aus: „Über sowas wird man nachdenken können.“
Der Kurs von Bund und Ländern war seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während etwa Bayern extrem behutsam lockert, drücken Länder mit deutlich weniger Fallzahlen aufs Tempo. In Sachsen wurde bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.