Bundesanwalt: Mord an Georgier geschah im Auftrag Moskaus

von Redaktion

Klage vor Kammergericht Berlin eingereicht – Die Bundesregierung droht Russland – Botschafter: Vorwürfe haltlos

Karlsruhe/Wien – Die Bundesanwaltschaft macht die russische Regierung für den Mord an einem Georgier in Berlin verantwortlich. Damit stellt sie die deutsch-russischen Beziehungen auf eine neue Belastungsprobe. Die Ermittlungsbehörde erhob gestern nach monatelangen Recherchen beim Kammergericht Berlin Anklage gegen einen Russen, der mehr als einen Monat vor der Tat von „staatlichen Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“ dazu beauftragt worden sein soll.

„Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens“, teilte die Behörde mit. Georgien ist seit mehr als 16 Jahren nicht mehr pro-russisch, Tschetschenien und Inguschetien sind lediglich russische Teilrepubliken.

Das Auswärtige Amt bestellte nach Bekanntwerden der Anklage den russischen Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, zu einem Gespräch mit Staatssekretär Miguel Berger ein. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) war zu diesem Zeitpunkt in Wien und drohte Moskau von dort mit einer weiteren Strafaktion. „Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor“, sagte er auf einer Pressekonferenz. „Das ist sicherlich ein außerordentlich schwerwiegender Vorgang.“ Die Bundesregierung hatte bereits nach Beginn des Ermittlungsverfahrens zwei Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen.

Botschafter Netschajew sprach nach dem Termin im Auswärtigen Amt von haltlosen Vorwürfen gegen Russland. „Wir halten die gegen die russischen Staatsstrukturen vorgebrachten Anschuldigungen für unbegründet und haltlos“, teilte der Diplomat bei Facebook mit. Es seien keine Fakten und Beweise vorgelegt worden, kritisierte er. Zur Androhung weiterer Strafen gegen Russland sagte Netschajew, dass sein Land darauf angemessen reagieren werde. Das alles diene nicht der positiven Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland.

Der Mord ereignete sich am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin. Der Täter näherte sich seinem Opfer, einem 40 Jahre alten Tschetschenen mit georgischer Staatsangehörigkeit, von hinten und schoss ihm zunächst mit einer mit Schalldämpfer versehenen Pistole in den Oberkörper. Es folgten zwei Schüsse in den Kopf, das Opfer starb noch am Tatort. Der tatverdächtige Russe flüchtete, wurde aber noch am Tag des Attentats gefasst. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie das Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft und schweigt.

Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft erhielt der mutmaßliche Täter den Auftrag bereits vor dem 18. Juli 2019 und flog danach von Moskau nach Paris und dann weiter nach Warschau. Von dort habe er sich am 20. August mit falschen Papieren auf den Weg nach Berlin gemacht. Warum er den Auftrag für den Mord angenommen habe, ist der Anklagebehörde nicht klar. M.FISCHER

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