Kalbitz’ Etappensieg

von Redaktion

Der AfD-Rechtsausleger darf vorerst in der Partei bleiben – für das Lager um Parteichef Meuthen ist das ein Rückschlag

München – Es war ein Satz wie eine dunkle Prophetie. Ende Mai, kurz nachdem der AfD-Bundesvorstand mit knapper Mehrheit Brandenburgs Landeschef Andreas Kalbitz aus der Partei geworfen hatte, meldete sich Alexander Gauland zu Wort. Sollte Kalbitz’ Einspruch gegen den Rauswurf von einem Gericht abgelehnt werden, sagte er, dann sei das halt so. „Wenn er aber Recht erhält, dann wird es für diejenigen, die das losgetreten haben, schwierig.“

Die Drohung galt Parteichef Jörg Meuthen, der Kalbitz’ Rauswurf forciert hatte. Am Freitag legte Gauland noch mal nach. Er stelle „regelrechte Zersetzungstendenzen“ in der Partei fest, sagte er dem „Spiegel“ und zeigte einmal mehr auf Meuthen. Wenig später erklärte das Landgericht Berlin Kalbitz’ Rauswurf für unzulässig. Der 47-Jährige, den Verfassungsschützer als rechtsextrem einschätzen, darf vorerst bleiben. Schon fragt sich: Wie schwierig wird es nun für den Parteichef?

Die Entscheidung ist in jedem Fall ein schwerer Rückschlag für Meuthen, der den offenen Machtkampf mit Kalbitz und dessen rechtsextremem und offiziell aufgelöstem „Flügel“ gesucht hatte. Das Gericht betonte, es sei nicht Sache des Vorstands, über Ausschlüsse zu befinden, sondern Sache eines Schiedsgerichts. So steht es im Parteiengesetz – und so hatten auch Kalbitz’ Unterstützer argumentiert.

Sonderlich überraschend kommt die Entscheidung daher nicht. Es sei absehbar gewesen, dass das Gericht dem Eilantrag stattgeben werde, sagt eine prominente Parteifreundin aus Bayern. Bis zum Urteil des Schiedsgerichts erhält Kalbitz nun alle Mitgliederrechte zurück. An der Sitzung des Bundesvorstands am Montag darf er schon wieder teilnehmen.

Mit der für den Ausschluss entscheidenden Frage, ob der Geschasste Mitglied der verbotenen Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ war, hat sich das Gericht aber gar nicht befasst. Im Grunde, sagt eine Bundestagsabgeordnete, sei die Entscheidung deshalb bloß die Verlängerung einer Hängepartie, die „für alle Beteiligten eine Zumutung“ sei. Schlecht für die Partei, denn dort sehnt man sich nach Klarheit. Dass die AfD in Umfragen quasi im freien Fall ist und auch an der Basis seit Wochen keine Ruhe einkehren will, führen viele auf den Machtkampf zurück.

Kalbitz’ rechtsextremer Mitstreiter, der thüringische Landeschef Björn Höcke, setzte gleich am Freitag zum Angriff auf Meuthen an. Der Rauswurf sei eine „Machtprobe gewesen“, die maßgeblich von Meuthen und Beatrix von Storch „angezettelt und durchgesetzt“ wurde, und zwar „ohne den Willen zu Ausgleich und Einigkeit“, schrieb er bei Facebook. Es müsse künftig die Möglichkeit geben, „destruktive Bundesvorstandsmitglieder abwählen zu können“.

Höcke preist auch den Vorbildcharakter der Verbände in Thüringen und Brandenburg, an denen sich die Gesamtpartei bitteschön zu orientieren habe. Genau das ist Meuthens Sorge. Der brandenburgische Landesverband wird seit Kurzem vom Verfassungsschutz beobachtet. So, fürchtet er, könnte es mit Leuten wie Kalbitz bald der ganzen AfD gehen.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts, heißt es, solle bald fallen. Gauland mahnte gestern schon, den juristischen Weg nicht weiterzugehen, weil er „offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion“ führe. Meuthen äußerte sich zunächst nicht. Aber er wird nicht kampflos aufgeben. Selbst nach der Entscheidung des Schiedsgerichts werde der Verlierer sicher keine Ruhe geben und wiederum vor ein Zivilgericht ziehen, sagt die Bundestagsabgeordnete. Der Kampf geht weiter. MARCUS MÄCKLER

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