München – Nach drei Monaten im Corona-Ausnahmezustand lockert die Staatsregierung die Vorschriften. Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder zehn Personen treffen, im privaten Umfeld gibt es gar keine Beschränkungen mehr. Doch das sind nicht die einzigen Änderungen. Eine Übersicht:
Kann ich wieder eine größere Party feiern?
Ja – sofern es sich um Familienfeiern wie Hochzeiten oder Geburtstage handelt. Ab Montag sind in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Partys im Sinne eines Discobesuchs bleiben tabu. Auch öffentliche Festivitäten sind verboten.
Darf sich unser Stammtisch wieder treffen?
Ja. Seit Mittwoch dürfen zehn Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen, die nicht mehr zwingend aus höchstens zwei Haushalten sein müssen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht gelten aber weiterhin. Zum anderen gelten die Lockerungen für Veranstaltungen beispielsweise auch für Vereinssitzungen.
Kann ich mehr shoppen?
Jein. An den Öffnungszeiten ändert sich nichts, aber ab Montag können sich in Läden rund doppelt so viele Menschen aufhalten wie bisher. Zulässig ist jetzt eine Person pro zehn Quadratmeter. Die Grenze gilt auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos.
Brauchen Mitarbeiter weiter Masken?
Wenn sie an Kassen oder Theken von Ladengeschäften oder an Rezeptionen sitzen, die etwa durch Glasscheiben zuverlässig geschützt werden, entfällt die Pflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Was gilt für Bäder?
Freibäder sind schon länger wieder geöffnet. Ab Montag dürfen auch Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen wieder besucht werden.
Bleiben die Kinos so leer wie bisher?
Das muss nicht sein. Bei Kulturveranstaltungen sind ab Montag in Innenräumen bis zu 100 Zuschauer mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200 erlaubt. Auch hier gilt weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Was ändert sich im Tourismus?
Auf Campingplätzen dürfen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden.
Werden die Abstandsregeln für Kirchenbesucher angepasst?
Ja. Für Gottesdienste gilt ab Montag ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern und nicht wie bisher von zwei Metern. Für kirchliche Feiern wie Beerdigungen gelten dieselben Teilnehmerzahlen wie für andere Veranstaltungen.
Darf wieder gesungen werden?
Ja. Laien-Chöre dürfen ab Montag wieder gemeinsam singen. Es gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden und regelmäßiges Lüften wird Pflicht.
Wie sieht es mit Sport aus?
Ab Montag ist der Lehrgangsbetrieb wieder gestattet. Die Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen werden aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist dann abhängig von der Raumgröße und der Belüftung. lby