Berlin – Die geplante Reform der Intensivpflege stößt weiterhin auf erbitterten Widerstand. Der Sozialverband VdK drohte in Berlin mit einer Verfassungsbeschwerde, sollte der Bundestag einem gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, Linke und Grünen zum Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht zustimmen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche abschließend im Parlament beraten werden.
Die Opposition will sicherstellen, dass insbesondere Patienten, die dauerhaft beatmet werden müssen, selbst entscheiden können, wo sie leben wollen. „Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (…) richten, ist zu entsprechen“, heißt es in dem Antrag.
Es gehe „hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenrechte für die betroffenen Patienten“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht aus rein finanziellen Gründen.“ Menschen müssten ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollen. „Sollten SPD und CDU nicht zustimmen, werden wir Verfassungsbeschwerde erheben“, erklärte Bentele.
FDP, Linke und Grüne argumentierten, Spahns Pläne verletzten sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die UN-Behindertenrechtskonvention, weil die Betroffenen nicht frei darüber entscheiden könnten, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. „Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“, heißt es.