München – Wenn im Bundestag der Begriff Wahlrechtsreform fällt, gibt es zwei Gewissheiten: Erstens sagen alle, wie dringend sie kommen muss – und zweitens passiert: nichts. Das Muster wird sich, wenn es schlecht läuft, in dieser Woche wiederholen. Eigentlich muss vor der Sommerpause eine Lösung her. Aber eigentlich will sich auch keine Seite richtig bewegen.
In der Analyse sind sich alle einig: Der Bundestag, mit 709 Abgeordneten so groß und teuer wie nie zuvor, darf nicht noch größer werden. Das sei den Wählern nicht zu vermitteln, heißt es. Ohne Reform könnten laut Prognosen nach der Wahl 2021 aber zwischen 800 und 900 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Das liegt an so genannten Überhangmandaten: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, bekommen die anderen Ausgleichsmandate. Schon jetzt sitzen deshalb gut 100 Parlamentarier mehr im Bundestag als vorgesehen. Die Regelzahl liegt bei 598.
An Vorschlägen mangelt es nicht, der jüngste kommt aus der CDU. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus würde die Zahl der Mandate gerne bei 750 deckeln – das wären zwar mehr als jetzt, aber weniger, als Prognosen befürchten. Demnach soll im Wechsel je ein Überhangmandat nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert und ein Direktmandat gestrichen werden – und zwar in den Wahlkreisen, in denen die Direktkandidaten die schlechtesten Erststimmergebnisse eingefahren haben.
Während die SPD sich vorsichtig gesprächsbereit zeigt, lehnt die CSU den Vorstoß ab. „Dass direkt gewählte Volksvertreter nicht in den Bundestag einziehen dürfen, halten wir für verfassungswidrig“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Stefan Müller, unserer Zeitung. Im Hintergrund schwelt natürlich auch die Angst, bei einer solchen Lösung Sitze im Bundestag zu verlieren. 2017 gewann die CSU die Direktmandate in allen 46 bayerischen Wahlkreisen, darunter sind nun sieben Überhangmandate.
Der CSU schwebt ein anderes Modell vor. Sie fordert eine Höchstgrenze von 699 Abgeordneten, wobei die Zahl der 299 Direktmandate unangetastet bliebe. Stattdessen soll, sobald die Höchstgrenze erreicht ist, bei den Listen- und Ausgleichsmandaten gekürzt werden – und zwar „im Verhältnis der Fraktionen zueinander“, wie es gestern hieß. Das, sagen Kritiker, würde aber die Mehrheitsverhältnisse verzerren und kleine Parteien schwächen. Die machen das naturgemäß nicht mit.
Das Grunddilemma der ganzen Situation ist: Jeder Vorschlag begünstigt die eine und benachteiligt die andere Seite. Nach Informationen unserer Zeitung will die CSU ihre Idee trotzdem erneut einbringen und mit einem Zugeständnis an anderer Stelle verknüpfen: Geht die Sache als Übergangslösung für 2021 durch, wollen die Christsozialen bei einer grundlegenden Reform für 2025 über eine Reduzierung der Wahlkreise mit sich reden lassen. Über eine genaue Zahl spreche man noch, hieß es. Bisher war das tabu, Parteichef Markus Söder nannte die Idee Anfang des Jahres undemokratisch.
Intern glaubt man kaum, dass der Vorschlag Erfolgschancen hat, dabei kommt er den Vorstellungen von FDP, Grünen und Linkspartei entgegen. Gemeinsam fordern sie eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 250. Damit würde die Gefahr von Überhangmandaten sinken.
Die drei Parteien wollen bei der Plenarsitzung am Freitag, der letzten vor der Sommerpause, über ihren Vorschlag debattieren und drängen auf eine Lösung. „Es ist eine Polit-Posse in Reinkultur, dass wir im Jahr 2020 noch immer darüber diskutieren müssen“, sagt Bayerns FDP-Chef Daniel Föst. Der Bundestagsabgeordnete fordert die CSU-Landesgruppe auf, ihre „Total-Blockade“ zu beenden.
Die Hoffnung auf eine Lösung ist gering, zu starr sind die einzelnen Positionen. So könnte aus dem XL- bald ein XXL-Bundestag werden.