München/Berlin – Ein Unfall, eine verunglückte Operation oder eine schwere Krankheit wie Covid-19 – jeder Mensch kann zum Beatmungspatienten werden. Und manche bleiben es ein Leben lang. Für rund 30 000 Menschen in Deutschland muss dauerhaft eine Maschine Luft holen. Unter welchen Umständen das künftig geschieht, entscheidet heute der Bundestag.
Von Anfang an hat das Intensivpflege-Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Aufregung gesorgt. In einem ersten Entwurf im vergangenen Sommer stand, es solle künftig nur noch in Ausnahmefällen Beatmungen in der eigenen Wohnumgebung geben. Das sollte Geschäftemacherei unterbinden und die Qualität der Versorgung verbessern. Zudem bedeutet die Intensivpflege zuhause höhere Kosten und mehr Personalaufwand.
Doch die Verbände liefen Sturm. Viele Beatmungspatienten, die zuhause leben, fürchteten, ins Heim gezwungen zu werden. Das Ministerium ruderte zurück, schwächte zentrale Passagen ab und änderte sogar den Namen des Gesetzes. Der Vorwurf, Spahns Gesetz beschneide das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, blieb dennoch weiter laut. Auch beim Koalitionspartner.
In der SPD-Fraktion äußerte zuletzt die ehemalige Gesundheitsministerin und heutige Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt deutliche Kritik. Dass Menschen noch immer fürchten müssten, aus ihrem vertrauten Zuhause in ein Pflegeheim umziehen zu müssen, sei untragbar, erklärte Schmidt. Das Gesetz dürfe „so nicht verabschiedet werden“. Auch in der Union gab es Vorbehalte. Noch am Dienstag herrschte in der Großen Koalition deshalb Unruhe. Hinter den Kulissen soll hitzig diskutiert worden sein.
Am Ende wurde noch einmal nachgebessert. Nach der nun vorliegenden Fassung soll es vor allem um die Beseitigung von Mängeln zu Hause gehen statt um den Umzug in ein Pflegeheim. Sie könne nun „guten Gewissens zustimmen“, sagte Schmidt gestern unserer Zeitung.
Das sehen Teile der Opposition anders. Zwar sei das häusliche Umfeld jetzt explizit auch ein möglicher Ort für die Beatmung. „Ihm sind aber andere, hohe Hürden auferlegt worden. Das betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Finanzierung und die Auflagen für die Bewilligung der Leistung durch die Krankenkassen“, schreiben die Grünen in ihrem Entschließungsantrag. Kordula Schulz-Asche, die Pflege-Sprecherin der Fraktion, sagte gestern unserer Zeitung: „Die Bundesregierung verpasst die Chance, sich unmissverständlich für die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Menschen auszusprechen.“
SEBSTIAN HORSCH